Terror in Berlin
Attentäter war Salafist und schon in der Schule auffällig
Aktualisiert am 29.07.2026 – 14:03 UhrLesedauer: 3 Min.
Der islamistische Terrorist Abdul B. zeigte schon als Schüler auffälliges Verhalten. Wie Behörden auf seine Radikalisierung reagierten und warum er trotzdem nicht gestoppt wurde.
Der islamistische Attentäter von Berlin, Abdul B., hat sich offensichtlich schon jahrelang radikalisiert. Seit 2021 sei bei ihm ein zunehmender Prozess der Radikalisierung festzustellen gewesen, sagte die Berliner Innensenatorin Iris Spranger (SPD) im Innenausschuss des Abgeordnetenhauses.
Dem Berliner Verfassungsschutz war Abdul B. demnach seit November 2021 bekannt. Seitdem habe er sich in der salafistischen Szene bewegt, sagte Spranger. Er habe hier zeitweise einer Gruppe angehört, die missionierend unterwegs gewesen sei – ihr ging es also um Anwerbung weiterer Anhänger. Bei der Polizei fiel Abdul B. demnach seit 2019 mit Delikten wie Körperverletzungen, Betrug, Raub und Beleidigungen auf.
Viele Islamisten in Berlin
Insgesamt gebe es laut Verfassungsschutz 2.590 Islamisten in Berlin, sagte Spranger. 1.250 Menschen gehörten zur salafistischen Szene. Davon seien 350 gewaltorientiert. „Es gibt weiterhin eine hohe Gefährdungslage im Bereich des islamistischen Terrorismus“, stellte die Senatorin fest.
Auto als Waffe
Bei dem Terroranschlag am Samstag am Rande des Christopher Street Days (CSD) hatte der 21-jährige Attentäter mit einem Auto mehrere Passanten angefahren, bevor er – vermutlich mit einer Machete – weitere Menschen verletzte. Eine Frau starb, 31 Menschen wurden verletzt. Der Islamist wurde am Sonntagabend von Polizisten erschossen, nachdem sie ihn in einer Kleingartenkolonie gestellt hatten.
Im Mai hatte ein Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten den Mann zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil er sich der Terrororganisation Islamischer Staat in Syrien anschließen wollte. Das Gericht hob einen Haftbefehl aber auf und der Mann kam aus Untersuchungshaft frei.

Attentäter als „Hochrisikofall“ eingestuft
Berlins Polizeipräsidentin Barbara Slowik Meisel berichtete, die Polizei habe Abdul B. Mitte Mai nach dem Urteil seiner Entlassung aus U-Haft als „Hochrisikofall“ eingestuft. Dann sei er observiert und mit einer Kamera überwacht worden, sein Telefon sei abgehört worden.
„Wir haben nichts, aber auch gar nichts gefunden, was uns zu einer Prognose gebracht hätte, die zu einer Fußfessel oder Präventivhaft geführt hätte“, beteuerte sie. „Das war für uns so nicht erkennbar.“ Eine durchgehende Observation rund um die Uhr sei kaum möglich und werde nur gemacht, „wenn man sehr klare und konkrete Hinweise auf eine Straftat hat“.
Slowik Meisel: Observation kein Allheilmittel
Slowik Meisel sagte weiter: „Aber wir haben diesen Mann überhaupt nicht aus dem Blick gelassen, in keiner Weise und schon gar nicht aus Ressourcengründen.“ Observationen hätten das Ziel, eine Datengrundlage zu schaffen und Bewegungsbilder zu erstellen und nicht, Taten zu verhindern. „Selbst wenn man jemanden ganz eng begleitet, wenn der in einen Bus steigt, ist das LKA im Auto dahinter und könnte eine Tat in einem Bus nicht verhindern. Das ist also kein Allheilmittel.“
