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Kölner Wirte fordern gleiche Regeln am Brüsseler Platz

wochentlich.deBy wochentlich.de23 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Kölner Wirte fordern gleiche Regeln am Brüsseler Platz
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IG Kölner Gastro

Ungleiche Regeln am Brüsseler Platz: Runder Tisch gefordert


23.07.2026 – 13:44 UhrLesedauer: 2 Min.

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Der Außenbereich des Hallmackenreuther am Brüsseler Platz (Archivbild): Nach einem neuen Gerichtsbeschluss fordert die IG Kölner Gastro einen Runden Tisch. (Quelle: IMAGO/Horst Galuschka /imago)

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Nach einem Gerichtsbeschluss gelten am Brüsseler Platz plötzlich unterschiedliche Sperrzeiten. Die IG Kölner Gastro fordert deshalb faire Übergangsregeln und einen Runden Tisch mit allen Beteiligten.

Am Brüsseler Platz führt ein neues Urteil zu zusätzlichem Zündstoff. Während das Hallmackenreuther seine Außengastronomie vorläufig wieder bis 24 Uhr öffnen darf, müssen benachbarte Betriebe weiterhin um 22 Uhr schließen. Für die Interessengemeinschaft (IG) Kölner Gastro ist das ein weiteres Zeichen dafür, dass der jahrelange Konflikt nicht länger allein vor Gericht ausgetragen werden sollte.

Aus Sicht der Interessenvertretung braucht es stattdessen einen politischen Neustart und Gespräche mit allen Beteiligten. Konkret fordert sie einen moderierten Runden Tisch mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, Anwohnerschaft und Gastronomie.

  • Brüsseler Platz in Köln: Stadt begrenzt Öffnungszeiten der WC-Anlage
  • Lärm am Brüsseler Platz: Stadt Köln muss 5.000 Euro zahlen

Unterschiedliche Sperrzeiten stoßen auf Kritik

Besonders problematisch sei die derzeitige Ungleichbehandlung der Betriebe. Während das Hallmackenreuther aufgrund des Gerichtsbeschlusses vorläufig bis Mitternacht öffnen darf, müssen andere Lokale am Platz weiterhin um 22 Uhr schließen.

Für Gäste und Gastronomen sei kaum nachvollziehbar, warum unmittelbar nebeneinander unterschiedliche Regeln gelten. Bis zu einer endgültigen gerichtlichen Entscheidung fordert der Verband deshalb eine einheitliche Übergangslösung für alle Betriebe.

Brüsseler Platz: Gastronomen sehen Wettbewerbsnachteil

Auch der Vergleich mit angrenzenden Straßen rufe Unmut hervor. Wenige Meter entfernt, etwa an der Aachener Straße, darf die Außengastronomie länger geöffnet bleiben. Die Sonderregelung am Brüsseler Platz stelle deshalb einen erheblichen Wettbewerbsnachteil dar, kritisieren betroffene Wirte.

Gerade im Sommer kämen viele Gäste erst später am Abend zum Essen und wollten draußen sitzen. Eine Schließung um 22 Uhr treffe die Betriebe daher ausgerechnet in wichtigen Umsatzstunden.

Kritik an weiteren Gerichtsverfahren

Die IG Kölner Gastro warnt davor, dass nun jeder einzelne Betrieb sein Recht vor Gericht einklagen müsse. Das verursache hohe Kosten und binde zugleich Personal und finanzielle Mittel bei der Stadt.

Nach Auffassung des Verbands braucht deshalb auch die Verwaltung klare politische Vorgaben. Wiederholte Einzelfallentscheidungen, die anschließend gerichtlich überprüft werden, schafften weder Rechts- noch Planungssicherheit.

Die Interessenvertretung appelliert an den Kölner Stadtrat und die Bezirksvertretung Innenstadt, die Initiative zu übernehmen. Der aktuelle Gerichtsbeschluss müsse als Chance genutzt werden, den jahrelangen Konflikt neu anzugehen.

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