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You are at:Home»Unterhaltung»Mette-Marits Sohn darf nach Hause – unter Bedingung
Unterhaltung

Mette-Marits Sohn darf nach Hause – unter Bedingung

wochentlich.deBy wochentlich.de14 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Mette-Marits Sohn darf nach Hause – unter Bedingung
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U-Haft auf Gut Skaugum

Marius Borg Høiby darf mit Fußfessel nach Hause


Aktualisiert am 13.07.2026 – 17:34 UhrLesedauer: 1 Min.

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Marius Borg Høiby (Archivbild): Der Sohn von Mette-Marit darf zurück zu seiner Familie. (Quelle: Lise Aserud/NTB/dpa/dpa-bilder)

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Marius Borg Høiby bleibt für vier weitere Wochen in Untersuchungshaft. Diese darf er allerdings auf dem Familienanwesen verbringen.

Am Montagmorgen erschien Kronprinzessin Mette-Marits ältester Sohn zu einer Anhörung über seine Untersuchungshaft erneut vor dem Bezirksgericht Oslo. Dort sollte über den Antrag der Polizei auf Verlängerung der U-Haft entschieden werden.

Nun hat Bezirksrichterin Lise Bogen Behrens entschieden, dass Marius Borg Høiby für vier Wochen in U-Haft bleiben wird. Diese darf der 29-Jährige aber mit einer elektronischen Fußfessel auf Skaugum, der Residenz des norwegischen Kronprinzenpaares, absitzen. Das berichtet die norwegische Zeitung „Dagbladet“.

  • Experte über Marius-Urteil: „Mette-Marit ist nicht mehr glaubwürdig“
  • Marius Borg Høiby: Das Urteil gegen Mette-Marits Sohn im Überblick

Seinem Verteidiger Petar Sekulic zufolge ist Høiby damit zufrieden. „Er hatte zwar in erster Linie um seine Freilassung gebeten, ist aber mit dem Ergebnis sehr zufrieden“, sagte er. Immerhin waren ähnliche Forderungen zuvor stets abgewiesen worden. Es hieß, die Flucht- und Wiederholungsgefahr sei zu groß.

Im Video | Mette-Marit von Norwegen: Der tiefe Fall der Kronprinzessin

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Høiby darf das Familienanwesen Skaugum mit seiner Fußfessel nicht verlassen. Für ihn bedeutet es aber wieder etwas Normalität im privaten Rahmen. Er kann seine Mutter Mette-Marit zu Hause wiedersehen. Sie erholt sich derzeit von einer Lungentransplantation Mitte Juni. Wann Høiby das Gefängnis verlassen darf, bleibt unklar. Die Staatsanwaltschaft kann gegen die Entscheidung noch Berufung einlegen.

Marius Borg Høiby wurde im Juni wegen 34 Straftaten, darunter zwei Vergewaltigungen und Misshandlung, zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Høiby hat Berufung eingelegt.

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