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Bronzefiguren von Friedhöfen gestohlen – Urteil gegen Ehepaar

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Bronzefiguren von Friedhöfen gestohlen – Urteil gegen Ehepaar
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Urteil in Berlin

Ehepaar stiehlt Figur von Kindergrab – Haftstrafen

09.07.2026 – 19:58 UhrLesedauer: 2 Min.

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Kindergräber (Symbolbild): Ein älteres Ehepaar soll systematisch Bronzen von Friedhofen gestohlen haben. (Quelle: IMAGO/Christoph Hardt/imago-images-bilder)

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Zwischen 2023 und 2025 plündert ein Ehepaar Friedhöfe in mehreren Städten. Nun verurteilt ein Berliner Gericht die Frau und den Mann zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Ein Ehepaar aus Mecklenburg-Vorpommern hat jahrelang Bronzeplastiken, Skulpturen und Grabschmuck von Friedhöfen gestohlen. Das Landgericht Berlin I verurteilte Reiner F. (68) und Christiane F. (63) am 9. Juli 2026 wegen gewerbsmäßigen Diebstahls in 28 Fällen zu mehrjährigen Freiheitsstrafen.

Reiner F. muss vier Jahre und vier Monate ins Gefängnis, seine Frau vier Jahre und zwei Monate. Beide legten in der Verhandlung ein Geständnis ab. Zwischen 2023 und 2025 schlugen sie überwiegend nachts zu – vor allem auf Berliner Friedhöfen, aber auch in Lübeck, Hamburg, Rostock und Potsdam.

Mit Kuhfüßen und Stemmeisen lösten, schraubten oder brachen sie Plastiken und Reliefs aus ihrer Verankerung. Das schwerste Stück wog 150 Kilogramm, einige Werke hatten kunsthistorische Bedeutung. Einen Teil der Beute verkauften sie an den Berliner Roland K. (57), der die Objekte in Kenntnis ihrer Herkunft an Abnehmer in Deutschland und der Schweiz weiterverkaufte. Alle drei handelten nach Feststellung der Kammer gewerbsmäßig – sie finanzierten damit zumindest teilweise ihren Lebensunterhalt.

Grabräuber in Berlin: Ehepaar soll Geldstrafe zahlen

Besonders schwer wog für das Gericht der Diebstahl einer Jesusfigur von einem Kindergrab in Berlin. Allein dafür verhängte die Kammer gegen Reiner F. eine Einzelstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten, gegen Christiane F. eine Strafe von zwei Jahren Haft.

Roland K. wurde wegen gewerbsmäßiger Hehlerei in 18 Fällen zu zwei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt – ausgesetzt zur Bewährung. Zusätzlich muss er 2.100 Euro Wertersatz zahlen. Gegen das Ehepaar ordnete das Gericht die Einziehung von 8.000 Euro an.

Fast alle gestohlenen Objekte konnten den Berechtigten zurückgegeben werden. Nur eine Plastik blieb unauffindbar – dafür schuldet das Ehepaar Ersatz in Höhe des Wertes.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagten können Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

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