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Personalausweis wird teurer – Kosten und Umtausch: Das sollten Sie wissen

wochentlich.deBy wochentlich.de5 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Personalausweis wird teurer – Kosten und Umtausch: Das sollten Sie wissen
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Wichtiges im Überblick

Personalausweis wird teurer: Das sollten Sie wissen


Aktualisiert am 26.08.2020Lesedauer: 3 Min.

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Personalausweis: Ab 2021 wird sich einiges ändern. (Quelle: Michael Schick/imago-images-bilder)

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Zum ersten Mal seit zehn Jahren werden die Gebühren für das Ausstellen des Personalausweises erhöht. Ab 2021 soll er deutlich mehr kosten. Was bedeutet das konkret?

37 Euro statt bisher 28,80 Euro sollen für die Ausstellung eines neuen Personalausweises ab dem kommenden Jahr gezahlt werden, das hat das Kabinett beschlossen. Das ist eine Preiserhöhung von fast 30 Prozent, die jedoch noch vom Bundesrat gebilligt werden muss. Die neue Regelung betrifft vor allem Menschen ab 24 Jahren, denn sie müssen in der Regel alle zehn Jahre einen neuen Personalausweis beantragen.

Doch was gilt nun, wenn ein neuer Personalausweis beantragt werden muss? Wir geben Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum steigen die Kosten für den Personalausweis?

Als Grund für den deutlichen Preisanstieg des Personalausweises werden gestiegene Personal- und Sachkosten in den kommunalen Behörden genannt. Im Gegenzug sollen allerdings keine zusätzlichen Kosten mehr für eine nachträgliche Aktivierung der Onlinefunktionen oder die Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises anfallen. Bislang werden hierfür jeweils sechs Euro verlangt.

Es gibt allerdings bereits Kritik an der geplanten Gebührenerhöhung. „Die Ausstellung von Ausweisdokumenten ist keine Extra-Leistung der Behörden, sondern eine notwendige allgemeine Dienstleistung für alle Bürger, die der Ausweispflicht unterliegen“, sagte Jan Korte, Mitglied des Bundestags für Die Linke. „Dafür sollte genauso wenig eine Gebühr erhoben werden wie für die Bearbeitung einer Steuererklärung“, sagte er und forderte eine kostenlose Ausweis-Ausstellung einmal innerhalb der jeweiligen Gültigkeitsdauer.

Warum ist der Personalausweis gebührenpflichtig?

Obwohl der Personalausweis ein Pflichtdokument ist, hat der Gesetzgeber entschieden, dass Bürger hierfür eine Gebühr zahlen müssen. Denn zum einen verursacht der Ausweis Kosten beim Produzenten des Dokuments und zum anderen entstehen Verwaltungskosten beim jeweiligen Bürgeramt.

Hier greift das Kostendeckungsprinzip. Es besagt, dass der Staat Leistungen, die er für die Bürger persönlich erbringt, mit Gebühren belegen darf. Diese dürfen allerdings nicht höher sein als die entstehenden Kosten der jeweiligen Leistung.

Kann der Ausweis über das Ablaufdatum hinaus verlängert werden?

Eine Verlängerung des abgelaufenen Personalausweises ist laut Personalausweisgesetz nicht möglich. Spätestens wenn die Gültigkeit des Dokuments abgelaufen ist, müssen Sie einen neuen Ausweis beantragen.

Ist ein vorzeitiger Umtausch des Ausweises möglich?

Läuft Ihr gültiger Personalausweis erst in nächster Zeit ab, können Sie unter einer Bedingung schon vorab ein neues Dokument beantragen: Es muss berechtigtes Interesse bestehen. Ob Ihre Begründung für eine frühzeitige Antragstellung anerkannt wird, klären Sie am besten vorab telefonisch bei Ihrem zuständigen Bürgeramt (Personalausweisbehörde).

Abgesehen von der Preiserhöhung – welche Änderungen gibt es noch?

Für den Erwerb eines Personalausweises gelten künftig noch weitere Änderungen. Sie sollen das Risiko von Fälschungen minimieren. Die Änderungen betreffen unter anderem:

Wer einen neuen Pass oder Personalausweis beantragt, muss dafür künftig ein Foto in digitaler Form vorlegen. Bei den Fotos können Sie sich entscheiden, ob Sie sich gegen eine Gebühr von sechs Euro bei der ausstellenden Behörde ablichten lassen oder in einem Fotogeschäft. Voraussetzung ist hier allerdings, dass der Fotoladen das Bild anschließend per sicherer Übermittlung an die Passbehörde weiterleitet. Pflicht wird diese neue Fotoregelung voraussichtlich aber erst ab Mai 2025.

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