Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Weniger Inhalt – aber stimmt Edekas Erklärung?

7 September 2026

Diese Promis dürfen sich keine Luxus-Autos kaufen

7 September 2026

Münchnerin Charlotte Knobloch hat Angst

7 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Ab dem Gehalt sind Sie von der Reform betroffen
Finanzen

Ab dem Gehalt sind Sie von der Reform betroffen

wochentlich.deBy wochentlich.de3 Juli 2026Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Ab dem Gehalt sind Sie von der Reform betroffen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Kündigungsschutz wird gelockert

Mit diesem Gehalt können Sie ab 2027 schneller entlassen werden


Aktualisiert am 03.07.2026 – 09:22 UhrLesedauer: 2 Min.

1806297647Vergrößern des Bildes

Für Führungskräfte soll der Kündigungsschutz gelockert werden: Die Koalition erhofft sich davon mehr Wachstum. (Quelle: Liubomyr Vorona/getty-images-bilder)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Die Koalition will den Kündigungsschutz für bestimmte Gruppen aufweichen. Damit können Unternehmen flexibler agieren, so die Begründung. Das ist der Plan im Detail.

Die Koalition hat sich in der Nacht zum Donnerstag auf ein Reformpaket geeinigt. Beschlossen wurden etwa eine Erhöhung des Kindergeldes, eine Erhöhung der Reichensteuer und eine Reform der Einkommensteuer für mittlere Einkommen.

Darüber hinaus hat sich das Bündnis aus Union und SPD auf eine Flexibilisierung beim Kündigungsschutz verständigt.

Ab 177.000 Euro gibt es weniger Kündigungsschutz

So sollen Hochverdiener in Zukunft einfacher zu kündigen sein als bisher. Im Wortlaut heißt es in dem Beschlusspapier der Koalition dazu: „Für Hochverdiener werden wir analog der Risikoträgerregelung im Finanzsektor zum 01.01.2027 eine Regelung einführen, die für Jahreseinkommen oberhalb der 1,75-fachen BBG der GRV eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Abfindungsoption ermöglicht.“

Das bedeutet konkret: Wer mehr als das 1,75-fache der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung verdient, kann künftig einfacher gekündigt werden. Dazu muss der Betroffene aber eine Abfindung bekommen. Diese Abfindung soll steuerlich privilegiert werden, wenn der Betroffene nach dem Ausscheiden aus dem Unternehmen schnell eine neue Tätigkeit beginnt. Je schneller die neue Beschäftigung beginnt, desto größer soll der Steuervorteil ausfallen.

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Rentenversicherung liegt 2026 bei 101.400 Euro im Jahr. Das 1,75-fache davon sind 177.450 Euro im Jahr oder rund 15.000 Euro im Monat – wer also über dieser Gehaltsgrenze liegt, könnte ab 2027 von der gelockerten Kündigungsfrist betroffen sein. Sie wird ausschließlich für neue Arbeitsverträge nach 2027 gelten.

Deutschland hat strenge Regeln für die Kündigung

Nach aktuellem Recht können Beschäftigte ordentlich innerhalb einer vertraglich vereinbarten Frist gekündigt werden, wenn es dafür klare Gründe gibt. Die Frist verlängert sich je nachdem, wie lange eine Person dem Betrieb zugehörig ist. So beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist vier Wochen bei Neueinstellungen, nach einer 20-jährigen Betriebszugehörigkeit aber mindestens sieben Monate. Darüber hinaus können Betriebe auch längere Fristen vertraglich vereinbaren.

Die Gründe für eine Kündigung können personenbedingt, verhaltensbedingt oder betriebsbedingt sein. Dabei liegt die Beweislast beim Arbeitgeber, er muss also im Zweifel vor Gericht beweisen können, dass die Gründe für eine Kündigung gerechtfertigt waren. Die fristlose Kündigung (oder außerordentliche Kündigung) ist nur dann möglich, wenn dem Arbeitnehmer massive Pflichtverstöße nachgewiesen werden. Das ist also nur in Ausnahmefällen möglich.

Arbeitgeber loben Reformpaket der Koalition

Der strenge Kündigungsschutz ist Arbeitgebern oft schon heute ein Dorn im Auge. Laut ihnen würden vor allem Unternehmensneugründungen und Forschungsprojekte ausgebremst, da sich die Unternehmer nicht sicher sein könnten, ob sie ihr Personal langfristig binden könnten.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Investoren von AfD kaum abgeschreckt

6 September 2026

Ende der Rente droht – wichtige Frist läuft bald ab

6 September 2026

Tabaksteuer soll 2027 steigen – Liquids werden teurer

6 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Diese Promis dürfen sich keine Luxus-Autos kaufen

7 September 2026

Münchnerin Charlotte Knobloch hat Angst

7 September 2026

Jetzt startet Siegmunds AfD ihre Geheimoperation

7 September 2026

Fabio Grosso nach nur drei Spielen bei AC Florenz gefeuert

7 September 2026

Neueste Beiträge

Düstere Serie nach einem Gillian-Flynn-Roman

7 September 2026

In diesem Wiesn-Zelt kostet Wasser mehr als Bier

7 September 2026

Geräuschüberempfindlichkeit zeigt sich oft bei Tinnitus

7 September 2026

Recent Posts

  • Weniger Inhalt – aber stimmt Edekas Erklärung?
  • Diese Promis dürfen sich keine Luxus-Autos kaufen
  • Münchnerin Charlotte Knobloch hat Angst
  • Jetzt startet Siegmunds AfD ihre Geheimoperation
  • Fabio Grosso nach nur drei Spielen bei AC Florenz gefeuert

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.