Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Laut Met Office bricht England den Rekord für den wärmsten Juni seit Beginn der Aufzeichnungen

1 Juli 2026

Razzia auch in Münchner Büros

1 Juli 2026

Nord-Stream-Verdächtiger in Hamburg angeklagt

1 Juli 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Lifestyle»Gericht verbietet Fluggesellschaft diesen Preistrick
Lifestyle

Gericht verbietet Fluggesellschaft diesen Preistrick

wochentlich.deBy wochentlich.de1 Juli 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Gericht verbietet Fluggesellschaft diesen Preistrick
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Werbung muss geändert werden

Gericht untersagt Preistrick einer Fluggesellschaft

01.07.2026 – 15:17 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Eine Volotea-Maschine landet in der französisch-baskischen Stadt Hendaye: Die Airline scheiterte jetzt vor dem Berliner Landgericht. (Quelle: IMAGO/Sabine Gudath/imago)

Jetzt neu bei t-online:

Schriftgröße anpassen!

Wer einen Flug bucht, möchte auf den ersten Blick erkennen können, was das Ticket tatsächlich kostet. Genau das war bei einer Fluggesellschaft nach Ansicht eines Gerichts nicht der Fall.

Das Landgericht Berlin hat der spanischen Fluggesellschaft Volotea untersagt, im Internet mit Flugpreisen zu werben, die nur für Mitglieder eines kostenpflichtigen Bonusprogramms gelten. Darüber informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der gegen die Airline geklagt hatte.

Auslöser des Rechtsstreits waren Preisangaben auf der Internetseite von Volotea. Dort erschien für einen Flug von Berlin nach Lyon zunächst ein Hinflug für 58,59 Euro und ein Rückflug für 39,05 Euro. Diese Preise galten allerdings nur für Kunden, die das kostenpflichtige Kundenbindungsprogramm „Megavolotea“ abgeschlossen hatten. Die Mitgliedschaft kostet 59,99 Euro pro Jahr.

  • Treibstoff alle: Qantas-Maschine muss in der Provinz landen
  • Skurrile Versteigerung: Frankfurter Flughafen mistet aus

Höherer Preis wird erst später kommuniziert

Für Verbraucher ohne diese Mitgliedschaft fielen die Flugpreise um fünf Prozent höher aus. Das erfuhren sie nach Angaben der Verbraucherzentrale jedoch erst im weiteren Verlauf der Buchung.

Nach Auffassung des Landgerichts verstößt diese Darstellung gegen die Luftverkehrsdienste-Verordnung der Europäischen Union. Sie schreibt vor, dass Fluggesellschaften bereits bei der ersten Preisangabe den Gesamtpreis nennen müssen.

„Nach EU-Recht ist bei der Buchung von Flugpreisen stets der Gesamtpreis anzugeben – ohne Rabatte, die nur für spezielle Kundengruppen gelten oder nur gegen Erwerb einer Mitgliedschaft in einem Bonusprogramm verfügbar sind“, sagt Kerstin Hoppe, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung beim Verbraucherzentrale Bundesverband. „Andernfalls sind die genannten Preise irreführend.“

Die Fluggesellschaft hatte unter anderem darauf verwiesen, dass die vergünstigten Preise nur angezeigt wurden, wenn der Schalter für „Megavolotea“ aktiviert war. Das überzeugte das Gericht jedoch nicht. Denn auch Verbraucher ohne Mitgliedschaft konnten diese Einstellung aufrufen und sahen dadurch zunächst die niedrigeren Preise.

Nach Ansicht des Gerichts muss deshalb von Beginn an der tatsächlich für alle Verbraucher geltende Gesamtpreis angezeigt werden. Preisnachlässe, die nur Mitglieder eines kostenpflichtigen Programms erhalten, dürfen die erste Preisangabe nicht beeinflussen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Italien-Urlaub: Zecken – Südtirol und Venetien besonders gefährdet

1 Juli 2026

Lidl senkt Preise für 27 Artikel – bis zu 70 Cent

1 Juli 2026

Mars täuscht Milky-Way-Fans mit Trick

1 Juli 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Razzia auch in Münchner Büros

1 Juli 2026

Nord-Stream-Verdächtiger in Hamburg angeklagt

1 Juli 2026

Manuel Neuer bewertet DFB-Aus und eigenes Comeback ehrlich

1 Juli 2026

Supermärkte und Apotheken müssen es wieder annehmen

1 Juli 2026

Neueste Beiträge

Isabelle Adjani: Französische Schauspielerin verurteilt

1 Juli 2026

Schule in New Jersey zieht Exemplare zurück

1 Juli 2026

Schlafapnoe könnte das Gedächtnis beeinträchtigen

1 Juli 2026

Recent Posts

  • Laut Met Office bricht England den Rekord für den wärmsten Juni seit Beginn der Aufzeichnungen
  • Razzia auch in Münchner Büros
  • Nord-Stream-Verdächtiger in Hamburg angeklagt
  • Manuel Neuer bewertet DFB-Aus und eigenes Comeback ehrlich
  • Supermärkte und Apotheken müssen es wieder annehmen

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.