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Finanzen

Bürgergeld-Reform: Grundsicherung bedroht Altersvorsorge

wochentlich.deBy wochentlich.de18 Juni 2026Keine Kommentare3 Mins Read
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Bürgergeld-Reform: Grundsicherung bedroht Altersvorsorge
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Altersvorsorge unter Druck

„Wer gespart hat, muss erst sein Vermögen vernichten“


Aktualisiert am 18.06.2026 – 10:20 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 0850106917Vergrößern des Bildes

Verena Bentele (Archivfoto): Die Präsidentin des Sozialverbands VdK Deutschland kritisiert die neue Grundsicherung als Risiko für Sparer im Alter. (Quelle: IMAGO/dts Nachrichtenagentur/imago)

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Die neue Grundsicherung verschärft die Regeln für Arbeitslose. Doch eine wenig beachtete Änderung könnte ausgerechnet jene treffen, die für das Alter gespart haben.

563 Euro pro Monat für Alleinstehende, 506 Euro pro Partner in Bedarfsgemeinschaften: An der Höhe der Leistungen ändert sich mit der neuen Grundsicherung zunächst wenig. Sie löst das bisherige Bürgergeld ab und soll stärker darauf setzen, Menschen möglichst schnell wieder in Arbeit zu bringen.

Eine Veränderung, die deutlich weniger sichtbar ist, könnte für Betroffene jedoch gravierende Folgen haben. Wer arbeitslos wird und Grundsicherung beantragt, muss künftig viel schneller eigenes Vermögen einsetzen, bevor staatliche Leistungen greifen.

Das kann auch Menschen treffen, die über Jahre hinweg für ihre Rente gespart haben, etwa mit Aktien, Fonds oder ETF-Sparplänen. Diese müssten also zunächst verkauft werden. Die zentrale Frage lautet deshalb: Wird private Altersvorsorge durch die neue Grundsicherung zum Risiko?

Weniger Schutz: Schonvermögen wird deutlich reduziert

Die Reform der Grundsicherung verschärft mehrere Regeln. Wer etwa zwei Termine beim Jobcenter ohne triftigen Grund verpasst, muss mit einer Kürzung des Regelsatzes um 30 Prozent rechnen. Die gravierendste Änderung betrifft das sogenannte Schonvermögen. Damit bezeichnet der Gesetzgeber Vermögen, das Leistungsbezieher behalten dürfen, ohne dass es auf Sozialleistungen angerechnet wird.

Beim bisherigen Bürgergeld galt im ersten Jahr der Arbeitslosigkeit eine sogenannte Karenzzeit. In dieser Zeit konnten Betroffene bis zu 40.000 Euro Vermögen behalten, ohne dass das Jobcenter darauf zugriff. Diese Schonfrist entfällt mit der neuen Grundsicherung. Stattdessen prüft das Jobcenter das Vermögen ab dem ersten Tag der Antragstellung.

Zudem werden private Geldanlagen strenger bewertet. Aktien, Fonds oder ETF-Sparpläne gelten in der Regel als frei verfügbares Vermögen. ETFs (Exchange Traded Funds) sind börsengehandelte Fonds, mit denen viele Menschen langfristig Vermögen für die Rente aufbauen. Da sie jederzeit verkauft werden können, gelten sie sozialrechtlich meist nicht als geschützte Altersvorsorge.

Geschützt bleiben dagegen in der Regel zertifizierte Altersvorsorgeprodukte, etwa Riester- oder Rürup-Verträge, sofern sie während der Ansparphase nicht kündbar sind.

Ab Juli 2026 gelten folgende Vermögensfreibeträge:

  • Bis 20 Jahre: 5.000 Euro
  • Ab 21 Jahren: 10.000 Euro
  • Ab 41 Jahren: 12.500 Euro
  • Ab 51 Jahren: 15.000 Euro
  • Für Rentner nach SGB XII: 10.000 Euro für Alleinstehende/20.000 Euro für Paare

Zum Vermögen zählen unter anderem Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Immobilien oder auch ein Auto. Alles, was über den jeweiligen Freibetrag hinausgeht, müssen Betroffene zunächst für ihren Lebensunterhalt einsetzen.

Wenn die Altersvorsorge plötzlich zum Problem wird

Wie stark diese Regelung wirken kann, zeigt ein typischer Fall. Verliert ein 50-jähriger Arbeitnehmer seinen Job, hat er zunächst Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ALG I). Voraussetzung ist, dass er in den fünf Jahren zuvor mindestens 30 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat.

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