Abhilfe schaffen zum Beispiel ein Testament oder ein Erbvertrag, in denen auch die nicht leiblichen oder adoptierten Kinder mit bedacht werden.
- Formfehler vermeiden: Muss ein Testament handschriftlich sein?
Wann und wie bekomme ich den Pflichtteil?
Der Pflichtteil wird grundsätzlich fällig, wenn der Erbfall eintritt. In der Praxis läuft das aber nicht immer problemlos ab. Schwierig wird es zum Beispiel, wenn das Erbe nicht aus Bar-, sondern Sachvermögen besteht.
Pocht die Pflichtteilsberechtigte darauf, dass ihr ihr Anteil ausgezahlt wird, könnte das bedeuten, dass die Sachwerte – zum Beispiel ein Haus – verkauft werden müssen. Allerdings wägt das Gericht in diesen Fällen sorgsam ab.
Wohnen in der Immobilie andere Erben, kann es eine unbillige Härte sein, den Verkauf zu erzwingen. Eine Lösung wäre, die Auszahlung des Pflichtteils zu stunden oder in Raten zu begleichen.
Anders verhält es sich bei Wertgegenständen wie Antiquitäten oder Schmuck. Diese müssen Sie im Zweifel veräußern, wenn Sie den Pflichtteil nicht aus Ihrem Privatvermögen zahlen können.
Wichtig: Der Pflichtteilsberechtigte muss seinen Anteil von den Erben einfordern. Das Nachlassgericht informiert nur die verfügten Erben. Pflichtteilsansprüche sind nicht auf dem Erbschein vermerkt.
Um an Ihren Pflichtteil zu kommen, sollten Sie die Erben zunächst um Auskunft über die Höhe des vererbten Vermögens bitten. Das gelingt über das Nachlassverzeichnis, das Erben oder Notar entweder selbstständig oder auf Ihr Verlangen hin erstellen. Das Verzeichnis führt alle Vermögenswerte auf. Als Pflichtteilsberechtigter dürfen Sie anwesend sein, während es erstellt wird.
Sie können nun die Höhe Ihres Pflichtteils berechnen und ihn anschließend vom Erben oder der Erbengemeinschaft einfordern. Weigern sich die Erben, den Pflichtteil zu zahlen, bleibt Ihnen nur die Klage.
Wie berechnet sich die Höhe des Pflichtteils?
Der Pflichtteil beläuft sich stets auf die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Was sich einfach anhört, führt aber oft zu Auseinandersetzungen vor Gericht.
Um den Pflichtteil zu berechnen, müssen alle Angehörigen berücksichtigt werden – also auch jene, die von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind. Außerdem müssen die gesetzlichen Erben feststehen. Auf dieser Grundlage können Sie zunächst die Pflichtteilsquote bestimmen.
