Nach Gerichtsurteil
So erklärt der Hersteller die Milka-Täuschung
Aktualisiert am 13.05.2026 – 12:09 UhrLesedauer: 2 Min.
Neue Milka-Schokoladentafeln wiegen weniger, sehen aber fast aus wie früher. Ist das eine Täuschung? Das sagen die Richter.
Die neuen Milka-Tafeln mit weniger Inhalt verstoßen nach Auffassung des Landgerichts Bremen gegen das Wettbewerbsrecht und dürfen so nicht genutzt werden. Das entschied das Gericht und gab damit einer Klage der Verbraucherzentrale Hamburg statt.
Mondelez hatte das Gewicht vieler Milka-Sorten von 100 auf 90 Gramm reduziert, die Verpackung jedoch kaum verändert. Das Gericht entschied jetzt, dass Mondelez die Packung mit 90 Gramm nicht in Verkehr bringen dürfe, wenn in den vier Monaten zuvor die Packung mit 100 Gramm im Angebot war. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Mondelez kann dagegen noch Rechtsmittel einlegen.
Mondelez nimmt Entscheidung „ernst“
„Wir nehmen die heutige Entscheidung des Gerichts zur Kenntnis und ernst und schauen uns die Urteilsbegründung des Gerichts jetzt im Detail an“, teilte Mondelez nach der Entscheidung auf Anfrage von t-online mit. „Unabhängig davon werden wir weiter daran arbeiten, unsere Kommunikation klar zu gestalten. Unser Anspruch war und ist es, transparent, umfassend und verantwortungsvoll mit allen zu kommunizieren, die unsere Produkte kaufen und genießen.“
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Man mache „bei Zutaten und Herstellung der Produkte keine Kompromisse“, hieß es von Mondelez weiter. Auch wenn man in einem Umfeld tätig sei, das komplexer und instabiler als je zuvor und von vielen Unsicherheiten in der gesamten Lieferkette geprägt sei. „Unser Ziel ist es, unseren Konsumentinnen weiterhin das vertraute Milka‑Erlebnis zu ermöglichen, in bewährter Qualität. Als Konsequenz daraus haben wir letztes Jahr entschieden, das Gewicht einiger unserer Milka Tafeln anzupassen.“

„Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert“
„Viele Menschen greifen zu den Milka-Tafeln und merken nicht, dass sie nur noch 90 statt 100 Gramm Schokolade für ihr Geld bekommen“, sagt Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg. „Wir freuen uns daher über das Urteil des Bremer Landgerichts. Es stärkt die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern bei versteckten Preiserhöhungen.“
Aus Sicht der Hamburger Verbraucherschützer hat das Urteil Signalwirkung. Hersteller dürfen Verbraucher bei schrumpfenden Packungsinhalten nicht in die Irre führen. „Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert, endlich weitere verbindliche Regelungen gegen Mogelpackungen zu schaffen“, fordert Valet.
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