Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass KI-Modelle Computer hacken und sich selbst auf neue Maschinen replizieren können

9 Mai 2026

Lichtshow über dem Hafenbecken für Olympia

9 Mai 2026

Katy Perry, Michael Bublé und Maná bei Eröffnungsfeiern

9 Mai 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»Diese Kosten können Sie 2026 absetzen
Finanzen

Diese Kosten können Sie 2026 absetzen

wochentlich.deBy wochentlich.de9 Mai 2026Keine Kommentare1 Min Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Diese Kosten können Sie 2026 absetzen
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Aufwendungen für die erste Berufsausbildung und für das Erststudium (Master zählt nicht) können Sie nur begrenzt als Sonderausgaben absetzen – bis zu 6.000 Euro im Jahr. Sie wirken sich allerdings nur dann aus, wenn Sie überhaupt steuerpflichtiges Einkommen erzielt haben.

Mögliche abzugsfähige Kosten sind beispielsweise:

Für eine weitere Berufsausbildung, ein Masterstudium, eine Promotion oder Habilitation sowie ein Erststudium, das Sie nach einer Berufsausbildung aufnehmen, können Sie zwar keine Sonderausgaben absetzen, dafür aber Werbungskosten.

Das hat den Vorteil, dass diese nicht nach oben begrenzt sind und zudem als Verlust in die folgenden Jahre vorgetragen werden dürfen. Das ist sinnvoll, weil die Steuerlast später im Beruf in der Regel größer ist als im Studium oder der Ausbildung – und die Werbungskosten dann zu einer höheren Ersparnis führen.

Eltern können pro Kind und Jahr 80 Prozent der Betreuungskosten, maximal 4.800 Euro, als Sonderausgaben in ihrer Steuererklärung angeben.

Zu den Kinderbetreuungskosten zählen zum Beispiel:

Schulgeld für private Schulen wie eine Waldorfschule oder ein Internat können Sie zu 30 Prozent als Sonderausgaben ansetzen, maximal 5.000 Euro pro Kind im Jahr. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung können Sie hingegen nicht geltend machen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Ab wann gilt man als reich? Unterschiede je nach Einkommen und Vermögen

9 Mai 2026

EU stoppt Förderung für viele Solar-Anlagen: Das sind die Folgen

9 Mai 2026

US-Milliardäre legen beim Vermögen zu – nur Elon Musk nicht

9 Mai 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Lichtshow über dem Hafenbecken für Olympia

9 Mai 2026

Katy Perry, Michael Bublé und Maná bei Eröffnungsfeiern

9 Mai 2026

Sarah Engels ändert ihren Song „Fire“

9 Mai 2026

Jetzt platzt die Wal-Flüsterer-Legende um Marc Lehmann

9 Mai 2026

Neueste Beiträge

„Dreifacher Schlag des Klimachaos“: Warum der Zusammenbruch des Meereises in der Antarktis kein Rätsel mehr ist

9 Mai 2026

Gratis Comics heute – wo es sie gibt

9 Mai 2026

CDU-Politiker Bury will Kürzungen für Bürgergeldempfänger

9 Mai 2026

Recent Posts

  • Neue Forschungsergebnisse zeigen, dass KI-Modelle Computer hacken und sich selbst auf neue Maschinen replizieren können
  • Lichtshow über dem Hafenbecken für Olympia
  • Katy Perry, Michael Bublé und Maná bei Eröffnungsfeiern
  • Sarah Engels ändert ihren Song „Fire“
  • Jetzt platzt die Wal-Flüsterer-Legende um Marc Lehmann

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.