Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

EU unterstützt Einstellung neuer Öl- und Gasbohrungen

29 April 2026

Finanzsenator Evers übernimmt das Amt

29 April 2026

Kabinett beschließt Steigerung der Rente um 4,24 Prozent

29 April 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Tech»Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig
Tech

Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig

wochentlich.deBy wochentlich.de27 April 2026Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Gericht erklärt Grenzkontrollen erneut für rechtswidrig
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Keine Folgen für aktuelle Maßnahmen

Grenzkontrollen rechtswidrig: Neues Urteil gibt Klägerin recht

Aktualisiert am 10.04.2026Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Polizisten bei Kontrolle (Symbolbild): Ein Mann kontrolliert ein Fahrzeug. (Quelle: Marijan Murat)

Seit 2015 wird an der Grenze zwischen Österreich und Bayern kontrolliert – die Ausnahmeregel wurde mehrfach verlängert. Nun gibt es ein weiteres Urteil, das Zweifel an der Rechtmäßigkeit nährt.

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat anlasslose Grenzkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze in einem weiteren Verfahren im Nachhinein für rechtswidrig erklärt. Konkret hatte eine Frau gegen vier Kontrollen durch die Bundespolizei in den Jahren 2022 und 2023 geklagt.

Das Verwaltungsgericht München hatte die Klage der Deutschen abgewiesen, der VGH als Berufungsinstanz gab ihr nun aber recht. Unmittelbare Folgen für die aktuell weiter stattfindenden Grenzkontrollen hat das Urteil indes nicht.

Die VGH-Richter urteilten, die Anordnung zur Verlängerung der Grenzkontrollen sei vom Bundesinnenministerium jeweils nicht entsprechend den Vorschriften des Schengener Grenzkodex und gemäß der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) begründet worden. Rechtlich erforderlich sei dafür – bezogen auf die jeweiligen, sechsmonatigen Zeiträume zwischen November 2021 und Mai 2022 sowie zwischen November 2022 und Mai 2023 – eine neue, ernsthafte Bedrohung.

Die Begründung im Wesentlichen mit einer „weiterhin“ hohen Sekundärmigration oder mit einer Belastung der Aufnahmekapazitäten für Geflüchtete erachtete der VGH nicht als ausreichend. Eine neue, ernsthafte Bedrohungslage sei den damaligen Anordnungsschreiben zur Verlängerung der Grenzkontrollen „nicht substantiiert zu entnehmen“ gewesen.

Zudem stellte der Verwaltungsgerichtshof fest, die Grenzkontrollen könnten nach der Rechtsprechung des EuGH auch nicht mit dem Argument der nationalen Sicherheit oder der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und dem Schutz der inneren Sicherheit gerechtfertigt werden.

Das VGH-Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Bundesregierung kann gegen die Entscheidung Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht einlegen.

Die Frau aus Deutschland hatte 2022 und 2023 ihren Wohnsitz in Wien und reiste dabei mehrfach mit Fernbussen oder der Bahn zu ihrem früheren Wohnort nach München. Dabei war sie mehrfach kontrolliert worden.

Vor gut einem Jahr hatte der VGH schon einmal ein ähnliches Urteil gefällt. Damals hatte ein Österreicher wegen einer Kontrolle durch Bundespolizisten im Juni 2022 in einem Zug in Bayern geklagt und vom VGH recht bekommen.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Warnsystem gegen Abzocke: Vodafone-Betrugsschutz schlägt millionenfach an

29 April 2026

Meta-Dienste schützen Kinder nicht ausreichend

29 April 2026

Wie das Surfen mit Lichtwellen funktioniert

28 April 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Finanzsenator Evers übernimmt das Amt

29 April 2026

Kabinett beschließt Steigerung der Rente um 4,24 Prozent

29 April 2026

Nicolas Jackson weckt Interesse von Juventus und Milan

29 April 2026

Tabelle zeigt, so viel mehr Geld bekommen Rentner

29 April 2026

Neueste Beiträge

Natascha Ochsenknecht plant nächste Beauty-OP

29 April 2026

Ostsee-Buckelwal Timmy: Experten sehen kaum Überlebenschance

29 April 2026

Katze bleibt Liebling der Nation

29 April 2026

Recent Posts

  • EU unterstützt Einstellung neuer Öl- und Gasbohrungen
  • Finanzsenator Evers übernimmt das Amt
  • Kabinett beschließt Steigerung der Rente um 4,24 Prozent
  • Nicolas Jackson weckt Interesse von Juventus und Milan
  • Tabelle zeigt, so viel mehr Geld bekommen Rentner

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.