Neue Pläne für Vorratsdatenspeicherung
Ein Schritt zur Massenüberwachung?
25.04.2026 – 10:45 UhrLesedauer: 5 Min.
Die Bundesregierung hat ein Gesetz beschlossen, das die anlasslose Speicherung von Daten erlaubt. Das ist bereits mehrmals schiefgegangen. Ist dieses Mal alles rechtmäßig?
18 Jahre ist es her, dass in Deutschland erstmals ein Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft trat. Das war 2008. Telekommunikationsanbieter sollten Daten ihrer Kunden speichern, ganz ohne Anlass. Die Proteste wegen Datenschutzbedenken waren groß – und sie hatten Erfolg. Zwei Jahre später kippte das Bundesverfassungsgericht die Vorschrift. 2015 gab es dann ein neues Gesetz, aber auch das wurde gerichtlich gestoppt.
Insbesondere die Strafverfolgungsbehörden begrüßen den Schritt. Doch wie bei den Vorgängergesetzen zeigen sich Datenschützer alarmiert. Es ist unklar, wie rechtssicher der neue Vorstoß ist.
Indra Spiecker genannt Döhmann, Professorin für das Recht der Digitalisierung, betont bei t-online, dass sich die Lage im Vergleich zu den ersten Versuchen geändert habe. Inzwischen „ist die Kommunikation über das Internet fundamental geworden“. Daher gebe es einen höheren polizeilichen Druck. Ermittlungsbehörden drängen schon lange auf diesen Schritt, schließlich wird das Internet immer mehr zum Ort für Kriminalität. Sie benötigen es, um Straftäter und Terrorverdächtige besser ermitteln zu können. Gleichzeitig gebe es eine anhaltende Gegenwehr, mahnt Spiecker, „weil darüber der gläserne Bürger entstehen würde“.
In der Bundesregierung ist man sich der Sensibilität des Themas bewusst. Die verantwortlichen Minister waren nach dem Beschluss sehr darauf bedacht, die Bedenken kleinzureden. So betonte Innenminister Alexander Dobrindt (CSU): „Wir schaffen damit keinen gläsernen Bürger und kein gläsernes Netz.“ Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) verwies indes auf andere Länder: „Viele europäische Staaten haben eine solche Regelung längst – es ist Zeit, dass wir nachziehen.“
Tatsächlich gibt es in 22 EU-Staaten bereits eine Form der Vorratsdatenspeicherung. Dennoch ist unklar, wie rechtlich stabil der neue Entwurf ist, auch wegen der Erfahrungen aus der Vergangenheit. Doch es gibt auch Unterschiede.
Das 2008 in Kraft getretene Gesetz war noch deutlich umfangreicher. So sollten die Anbieter auch Verkehrs- und Standortdaten ihrer Kunden erheben und für sechs Monate speichern. Bei der Aufhebung 2010 kritisierte das Verfassungsgericht insbesondere den unverhältnismäßigen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis und mangelnde Datensicherheit.
