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You are at:Home»Panorama»21-Jährige tötet Neugeborenes mit Nagelschere – Urteil gefallen
Panorama

21-Jährige tötet Neugeborenes mit Nagelschere – Urteil gefallen

wochentlich.deBy wochentlich.de17 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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21-Jährige tötet Neugeborenes mit Nagelschere – Urteil gefallen
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36-mal zugestochen

21-Jährige tötet Neugeborenes mit Nagelschere – Urteil

16.12.2025 – 18:14 UhrLesedauer: 2 Min.

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Das Landgericht Darmstadt (Archivbild): Eine Mutter muss für mehrere Jahre in Haft. (Quelle: Michael Brandt/dpa/dpa-bilder)

Eine junge Frau bringt heimlich ein Kind zur Welt und fasst einen folgenschweren Entschluss. Jetzt muss sie jahrelang hinter Gitter.

Das Landgericht Darmstadt hat eine 21-Jährige zu vier Jahren und zehn Monaten Jugendstrafe verurteilt, weil sie ihr Neugeborenes mit einer Nagelschere getötet hat. Die junge Frau hatte ihr Kind im Dezember 2024 heimlich zur Welt gebracht und es nach Auffassung des Gerichts kurz nach der Geburt mit 36 Stichen umgebracht.

Der Vater des Kindes, der 26-jährige Freund der Verurteilten, wurde hingegen freigesprochen. „Das ist ein Freispruch erster Klasse“, betonte der Vorsitzende Richter Marc Euler. Für eine Schuld des Mannes habe es keinen Beleg gegeben. Der Freigesprochene hatte angegeben, von der Schwangerschaft seiner Freundin nichts gewusst zu haben.

Vor Gericht erklärte die 21-Jährige, sie könne sich an die Geburt und viel Blut erinnern, nicht aber an die Tat mit der Nagelschere. Dennoch räumte sie ein: „Ich wusste, dass ich etwas Schreckliches getan hatte.“

Die junge Frau, die noch bei ihrer Mutter wohnte und ihr Fachabitur anstrebte, hatte die ungeplante Schwangerschaft verheimlicht. Sie habe die Schwangerschaft verdrängt, gab sie an. Das glaubte die Kammer nicht, weil die werdende Mutter im Internet nach vielen verschiedenen Schwangerschaftsthemen gesucht hatte.

Die Geburt ereignete sich morgens im Badezimmer, während die Mutter der Angeklagten bei der Arbeit und ihr Freund noch im Bett war. Als Motiv für die Tat nannte der Vorsitzende Richter: „Alles sollte weitergehen wie bisher, das war der bestimmende Gedanke.“

Die Staatsanwaltschaft hatte siebeneinhalb Jahre Haft gefordert, die Verteidigung plädierte auf zwei Jahre auf Bewährung. Beide Seiten bewerteten die Tat als Totschlag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Plädoyers fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um die Intimsphäre der Frau zu schützen.

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