Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Hamburger SV gewinnt bei Eintracht Frankfurt mit 2:1

3 Mai 2026

Ifo-Chef Fuest warnt – 2026 droht Rezession bei Handelskrieg

3 Mai 2026

DFB-Star Brand schießt Lyon gegen Arsenal ins Finale

3 Mai 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Auto»Wie ein Fußtritt zum Bußgeld führt
Auto

Wie ein Fußtritt zum Bußgeld führt

wochentlich.deBy wochentlich.de13 November 2025Keine Kommentare2 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
Wie ein Fußtritt zum Bußgeld führt
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Nicht nur Fahren ist hier verboten

Wichtig für Radfahrer: Die unbekannte Bußgeldfalle


Aktualisiert am 13.11.2025 – 17:01 UhrLesedauer: 1 Min.

Vergrößern des Bildes

Auch Schrittgeschwindigkeit ist Pflicht: Wer sein Fahrrad in der Fußgängerzone fährt, riskiert ein Bußgeld. (Quelle: IMAGO/Olaf Döring/mab)

In Fußgängerzonen haben Fußgänger Vorrang. Radfahrer müssen ihr Fahrrad schieben. Und das ist wörtlich gemeint.

In Fußgängerzonen gilt: Radfahrer müssen ihr Fahrrad grundsätzlich schieben. Wer dagegen verstößt, riskiert ein Bußgeld. Diese Regel gilt auch, wenn das Fahrrad wie ein Roller genutzt wird. Das ist selbst vor Gericht bestätigt worden.

Beispielsweise entschied das Amtsgericht München: Wer sein Fahrrad in einer Fußgängerzone als Roller benutzt, verstößt gegen die Regeln. Im verhandelten Fall stellte sich ein Mann auf das Pedal seines Fahrrads und stieß sich ab – er überholte einige Fußgänger. Das Gericht wertete das Verhalten als Führen eines Fahrrads und verhängte ein Bußgeld von 15 Euro.

Selbst wenn Fahrzeugverkehr in einer Fußgängerzone erlaubt ist, muss er in Schrittgeschwindigkeit erfolgen. Wer schneller fährt, handelt rechtswidrig.

Der verurteilte Radfahrer wollte argumentieren, dass er nicht schneller als die Fußgänger gewesen sei und das Fahrrad legal als Roller genutzt habe. Die Polizei beobachtete ihn jedoch über eine längere Strecke hinweg und stellte fest, dass er einige Fußgänger überholte. Das Gericht bestätigte das Bußgeld. Klares Signal: Auch als Roller bleibt das Fahrrad tabu.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Tankrabatt kommt nicht ganz bei Autofahrern an

2 Mai 2026

Adaptives Bremslicht am Auto wird Pflicht

2 Mai 2026

Cupra Formentor VZ Black Edition im Video-Test: Sportwagen oder SUV?

2 Mai 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Ifo-Chef Fuest warnt – 2026 droht Rezession bei Handelskrieg

3 Mai 2026

DFB-Star Brand schießt Lyon gegen Arsenal ins Finale

3 Mai 2026

Favoritin Nadja Benaissa ist raus – unerwartete Entscheidung

3 Mai 2026

Forscher schlägt Alarm – Rettung nötig?

3 Mai 2026

Neueste Beiträge

Werder Bremen verliert gegen FC Augsburg mit 1:3

3 Mai 2026

Stadionsprecher bricht im Spiel zusammen und stirbt

3 Mai 2026

Gerhard Schröder und Soyeon Schröder-Kim: Neues Pärchenfoto an Hochzeitstag

3 Mai 2026

Recent Posts

  • Hamburger SV gewinnt bei Eintracht Frankfurt mit 2:1
  • Ifo-Chef Fuest warnt – 2026 droht Rezession bei Handelskrieg
  • DFB-Star Brand schießt Lyon gegen Arsenal ins Finale
  • Favoritin Nadja Benaissa ist raus – unerwartete Entscheidung
  • Forscher schlägt Alarm – Rettung nötig?

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.