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Münchner Gericht spricht Priester frei

wochentlich.deBy wochentlich.de5 November 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Münchner Gericht spricht Priester frei
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18-Jährige klagte Geistlichen an

Vergewaltigungsvorwurf: Priester freigesprochen

05.11.2025 – 19:16 UhrLesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Blick in den Gerichtssaal: Ein 68-jähriger Priester wurde von einer jungen Frau bezichtigt, sich sexuell an ihr vergangen zu haben. (Quelle: Malin Wunderlich/dpa)

Ein katholischer Geistlicher aus dem Landkreis Dachau stand wegen des Verdachts der Vergewaltigung einer 18-Jährigen vor Gericht. Nun wurde er freigesprochen.

Das Amtsgericht München hat einen katholischen Priester vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Der 68-Jährige soll laut Anklage im Pfarrhaus eine damals 18-Jährige missbraucht haben. Das Gericht konnte die Vorwürfe jedoch nicht bestätigen, wie der Vorsitzende Richter erläuterte: „Es bestehen begründete Zweifel, was sich an jenem Tag zugetragen hat“. Es gebe „kein klares Bild“.

Im Verlauf des Prozesses seien mehrere Versionen der Ereignisse von der Frau geschildert worden. Einige Widersprüche in diesen Aussagen der jungen Frau hätten sich jedoch nicht aufklären lassen. Der Angeklagte hatte zunächst geschwiegen und erst in seinem letzten Wort gesprochen: „Ich bin sehr, sehr enttäuscht als Mensch, der in Bayern lebt und Bayern liebt“, sagte er. Die Vorwürfe seien Lügen, die sein Leben zerstören sollten. „Ich weiß eines, dass ich sexuell niemanden genötigt habe.“

Die Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert und argumentiert, der Vater der jungen Frau habe einen „Feldzug“ gegen den Priester geführt, weil dieser eine Beziehung zu dessen Ehefrau gehabt habe. Die Staatsanwaltschaft forderte dagegen eine Haftstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Der Staatsanwalt warf dem Angeklagten „arglistige Täuschung“ vor und bezeichnete das Verhalten der Verteidigung als „kläglich“. Er hielt die Aussage der Frau für glaubwürdig und sprach von einem besonders verwerflichen Vertrauensmissbrauch.

Die Anwältin der Nebenklägerin sagte, der Geistliche habe seine Stellung „schamlos ausgenutzt“ und seine Macht unter dem Deckmantel seelsorgerischer Arbeit missbraucht.

Das Erzbistum München und Freising hatte dem Geistlichen bereits zuvor den Titel „Pfarrer im Ruhestand“ aberkannt – unter anderem wegen seines Verhältnisses zu einer verheirateten Frau. Auch der Vorfall mit der 18-Jährigen habe dabei eine Rolle gespielt, so ein Sprecher. Von dem nun vor Gericht verhandelten Vergewaltigungsvorwurf habe das Bistum allerdings erst im September 2024 erfahren.

Ein kirchenrechtliches Verfahren gegen den Priester ruht derzeit, bis das strafrechtliche Verfahren endgültig abgeschlossen ist. Die junge Frau erhielt nach Angaben ihrer Anwältin 3.000 Euro Anerkennungsleistungen von der Diözese – ohne Entschuldigung oder Zeichen der Reue. Das Bistum erklärte, die Staatsanwaltschaft habe darum gebeten, während der Ermittlungen keine eigenen Untersuchungen oder Kontakte zum Beschuldigten aufzunehmen.

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