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TikTok-Shops: Verbraucherschützer bemängeln verwirrende Händlerangaben

wochentlich.deBy wochentlich.de24 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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TikTok-Shops: Verbraucherschützer bemängeln verwirrende Händlerangaben
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Verwirrende Händlerangaben

Verbraucherschützer warnen vor TikTok-Shops


24.10.2025 – 12:59 UhrLesedauer: 2 Min.

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TikTok: Seine E-Commerce-Zentrale befindet sich in München. (Quelle: IMAGO/Thomas Fuller / SOPA Images/imago-images-bilder)

Scrollen, aussuchen, zahlen: Seit März können TikTok-Nutzer direkt in der App einkaufen – mit eklatanten Mängeln, wie Verbraucherschützer festgestellt haben.

Die Social-Media-App TikTok hält sich nicht an geltende EU-Regeln für Online-Marktplätze. Das ist das Ergebnis einer Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), die t-online vorab vorliegt. Demnach fehlten auf den vom vzbv geprüften Produktseiten gesetzlich vorgeschriebene Angaben.

Die Untersuchung habe gezeigt, dass bei keinem der TikTok-Shops „Angaben zum Händler in klarer und verständlicher Weise bereitgestellt werden“, heißt es. Zudem seien die laut EU-Gesetz vorgeschriebenen Pflichtangaben der jeweiligen Verkäufer auf keiner der Seiten vollständig vorhanden gewesen.

Zu den Pflichtangaben gehören laut „Digital Service Act“ (DSA) die Kontaktinformationen des Unternehmens, das hinter dem jeweiligen TikTok-Shop steckt. Zudem sind die Händler seit 2024 verpflichtet, nur Produkte und Dienstleistungen anzubieten, die geltenden EU-Vorschriften entsprechen.

„Bei keinem untersuchten Produkt fanden sich Angaben zur klaren und eindeutigen Identifizierung wie in Form einer EAN (European Article Number) oder GTIN (Global Trade Item Number)“, berichten die Verbraucherschützer. Die Angabe von Kontaktadressen sei widersprüchlich oder unverständlich.

Die vom vzbv aufgedeckten Verstöße könnten zum Ärgernis für Nutzer werden. Bei Problemen mit gekauften Artikeln sei nämlich kaum erkennbar, an wen man sich dann wenden könne. Zudem gelangten über den Online-Marktplatz im schlimmsten Fall unsichere und verbotene Produkte auf den europäischen Markt „und stellen Risiken für Verbraucher dar“, heißt es.

Kurios: Laut vzbv fragt TikTok beim Händler-Registrierungsprozess umfangreiche Informationen der Verkäufer ab. Dazu gehörten der Name, die Anschrift sowie die Handelsregisternummer des Unternehmens. Auch eine Kopie des Personalausweises müsse verpflichtend weitergegeben werden. Warum TikTok dann aber im jeweiligen Shop die Angaben nicht vollständig oder nachvollziehbar anzeigt, sei unklar, heißt es.

TikTok ist eine der größten Social-Media-Plattformen und gehört dem Konzern Bytedance, der seine Zentrale in China hat. Nutzer können auf dem Dienst kurze Videos erstellen, teilen und auch Produkte kaufen, die in Videos oder Livestreams präsentiert werden. Der Kaufprozess ist in die App integriert, die Zahlungsdaten sind hinterlegt, eine Verlinkung zum Shop des Anbieters ist nicht nötig.

TikTok kam nach eigenen Angaben zuletzt auf 24,2 Millionen monatliche Nutzer in Deutschland. In einigen Ländern wie den USA, Großbritannien, Irland und Spanien kann bereits länger in der App eingekauft werden. Auch in Frankreich und Italien soll der Shop in der kommenden Woche starten.

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