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Steuerfreiheit bis 2035 geplant – was Käufer jetzt wissen müssen

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Oktober 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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Steuerfreiheit bis 2035 geplant – was Käufer jetzt wissen müssen
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Erleichterung für viele Autofahrer

Klima-Vorteil: E-Autos bleiben steuerfrei


15.10.2025 – 12:38 UhrLesedauer: 1 Min.

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Längere Steuerbefreiung: Für neue E-Autos soll bis 2035 keine Kfz-Steuer fällig werden. (Quelle: Florian Gaertner/photothek.net)

Die Nachfrage nach klimaschonenden Elektroautos soll deutlich steigen. Nun ist der Weg für einen spürbaren finanziellen Anreiz freigeräumt.

Um die Attraktivität von Elektroautos zu erhöhen, hat das Bundeskabinett Pläne für eine längere Kfz-Steuerbefreiung auf den Weg gebracht. Laut den Gesetzesentwürfen von Finanzminister Lars Klingbeil sollen neu zugelassene Elektroautos bis 2035 steuerfrei bleiben, also fünf Jahre länger als bisher vorgesehen.

SPD-Chef Klingbeil betonte: „Damit wir in den nächsten Jahren sehr viel mehr Elektroautos auf die Straße bringen, müssen wir jetzt die richtigen Anreize setzen.“ Von der erweiterten Steuerbefreiung sollen nicht nur Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren, die auf Elektrofahrzeuge umsteigen möchten, sondern auch die Autoindustrie.

Bislang waren reine Elektroautos steuerbefreit, wenn sie bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden. Zukünftig soll diese Regelung bis zum 31. Dezember 2030 gelten. Außerdem ist geplant, dass die Befreiung maximal bis zum 31. Dezember 2035 möglich ist.

Die aktuelle Regierung hatte bereits in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, die Steuerbefreiung bis 2035 auszudehnen. Doch passiert ist bislang nichts.

Die Verlängerung soll auch einen Anreiz schaffen, frühzeitig in ein E-Auto zu investieren. Denn dann profitiert man länger von der Steuererleichterung: Wer zeitig kauft, kann bis zu zehn Jahre lang die Kfz-Steuer sparen.

Die finanzielle Entlastung durch die geplante Änderung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes schätzt das Finanzministerium für das kommende Jahr auf 50 Millionen Euro. Bis zum Jahr 2030 soll sich diese Summe auf bis zu 380 Millionen Euro erhöhen.

Die Änderung des Gesetzes wird nun im Bundestag diskutiert.

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