Close Menu
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Was geht ab

Störung in den USA zwingt Lufthansa-Jet zur Rückkehr nach München

22 September 2026

Kanzleramtschefin ruft Koalition zu Tempo bei Reformen auf

22 September 2026

FC Bayern verspielt Auftaktsieg gegen Man City

22 September 2026
Facebook X (Twitter) Instagram
  • Home
  • Buy Now
Facebook X (Twitter) Instagram Pinterest Vimeo
Wöchentlich
  • Deutschland
  • Regionen
  • Weltweit
  • Politik
  • Finanzen
  • Gesundheit
  • Lifestyle
  • Unterhaltung
  • Tech
  • Auto
  • Sport
  • Mehr
    • Panorama
    • Globale Trends
    • Pressemitteilung
Subscribe
Wöchentlich
You are at:Home»Finanzen»So viel erhalten Renter, die nie gearbeitet haben
Finanzen

So viel erhalten Renter, die nie gearbeitet haben

wochentlich.deBy wochentlich.de27 Juni 2025Keine Kommentare3 Mins Read
Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
So viel erhalten Renter, die nie gearbeitet haben
Share
Facebook Twitter LinkedIn Pinterest Email Copy Link

Grundsicherung

So hoch ist Ihre Rente, wenn Sie nie gearbeitet haben


Aktualisiert am 23.06.2025Lesedauer: 2 Min.

Vergrößern des Bildes

Ältere Frau liest ein Dokument: Wer keinen Rentenanspruch erarbeitet hat, dem hilft der Staat. (Quelle: Iurii Krasilnikov/getty-images-bilder)

Wer nie gearbeitet hat, kann keine eigene Altersrente erwarten, erhält aber unter Umständen Grundsicherung. So hoch fällt die Leistung in der Regel aus.

In Deutschland basiert die gesetzliche Rente grundsätzlich auf den eigenen Beiträgen zur Rentenversicherung. Doch was passiert, wenn Sie nie in die Rentenkasse eingezahlt haben, etwa aufgrund von Krankheit, Arbeitslosigkeit oder familiären Verpflichtungen?

In diesem Fall springt der Sozialstaat ein. Wir erklären, auf welche Unterstützung Sie hoffen können, welche Voraussetzungen gelten und wie hoch die Hilfe ausfällt.

Video | Geld im Alter reicht nicht aus: „Wir gehen beide noch arbeiten“

Quelle: t-online

Ohne eigene Einzahlungen in die Rentenversicherung entstehen grundsätzlich keine Ansprüche auf die reguläre Altersrente. Die gesetzliche Rentenversicherung funktioniert nach dem Prinzip der Beitragsfinanzierung: Nur wer während seines Lebens mindestens fünf Jahre lang Beiträge einzahlt, sammelt sogenannte Entgeltpunkte, die die Höhe der späteren Rente bestimmen (mehr dazu hier).

Eine Ausnahme gilt für Ehepartner, die durch einen Versorgungsausgleich bei einer Scheidung anteilig Ansprüche aus der Rentenversicherung des Ex-Partners erhalten können. Auch hier hängt die Höhe jedoch von den eingezahlten Beiträgen des Ex-Partners ab. Wie der Versorgungsausgleich genau funktioniert, lesen Sie hier.

Wenn Sie keine oder nur eine sehr geringe Rente beziehen, greift in Deutschland die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung. Diese Leistung wird aus Steuermitteln finanziert und soll das Existenzminimum sichern.

Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung sollten Sie prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf Grundsicherung haben, wenn Ihr gesamtes Einkommen unter 1.062 Euro im Monat liegt. Beachten Sie aber: Das Sozialamt berücksichtigt auch das Einkommen Ihres Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners.

Video | „Hunderttausende Euro“ – Deutsche verraten ihre Spargeheimnisse

Quelle: t-online

Zum Einkommen zählen neben Erwerbseinkommen, Renten und Pensionen unter anderem auch Mieteinnahmen, Krankengeld und Zinsen. Zum Teil gibt es Freibeträge. Gar nicht berücksichtigt werden etwa der Grundrentenzuschlag, Pflegegeld und bis zu 250 Euro aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit. Besitzen Sie Vermögen, müssen Sie dieses zunächst aufbrauchen, bevor Sie Grundsicherung in Anspruch nehmen können (mehr dazu hier).

Wie hoch die Grundsicherung ausfällt, lässt sich nicht pauschal sagen. Zum Regelsatz kommen weitere Leistungen hinzu, die jedoch stark variieren können – etwa die Mietkosten oder die Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung, die komplett übernommen werden.

Die Grundsicherung umfasst:

Der Regelsatz für Empfänger von Grundsicherung liegt 2025 bei 563 Euro pro Monat. Für Paare liegt der Satz je Partner bei 506 Euro, beide zusammen kommen also auf 1.012 Euro.

Wichtig: Die Grundsicherung müssen Sie beantragen. Zuständig ist das Sozialamt Ihrer Kommune.

Share. Facebook Twitter Pinterest LinkedIn Tumblr Email
wochentlich.de
  • Website

Related Posts

Anleger flüchten aus „grundbesitz“ und Co.

22 September 2026

Nächster Autozulieferer insolvent – 152 Jobs in Gefahr

22 September 2026

Friedrich Merz eröffnet Debatte um Bürgerversicherung neu

22 September 2026
Leave A Reply Cancel Reply

Redakteurfavoriten

Kanzleramtschefin ruft Koalition zu Tempo bei Reformen auf

22 September 2026

FC Bayern verspielt Auftaktsieg gegen Man City

22 September 2026

Anleger flüchten aus „grundbesitz“ und Co.

22 September 2026

Abschied nach 10 Jahren: RTL-Moderator wechselt Sender

22 September 2026

Neueste Beiträge

Tonnenweise Kokain auf Yacht sichergestellt

22 September 2026

Klaus J. Behrendt ermittelt schon vorher in Düsseldorf

22 September 2026

Frei sichert Merz Rückhalt der Unionsfraktion zu

22 September 2026

Recent Posts

  • Störung in den USA zwingt Lufthansa-Jet zur Rückkehr nach München
  • Kanzleramtschefin ruft Koalition zu Tempo bei Reformen auf
  • FC Bayern verspielt Auftaktsieg gegen Man City
  • Anleger flüchten aus „grundbesitz“ und Co.
  • Abschied nach 10 Jahren: RTL-Moderator wechselt Sender

Recent Comments

Es sind keine Kommentare vorhanden.
© 2026 wochentlich

Type above and press Enter to search. Press Esc to cancel.