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Finanzen

Wer Anspruch hat und wie man ihn beantragt

wochentlich.deBy wochentlich.de12 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Wer Anspruch hat und wie man ihn beantragt
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Es gibt eine staatliche Leistung, die nur die wenigsten Deutschen nutzen, obwohl sie Anspruch darauf haben. Und die ist 2024 sogar gestiegen.

Wer Kinder hat, weiß: Vom Staat gibt es Unterstützung in Form von Kindergeld. Doch das ist noch nicht alles. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag erhalten. Doch diese Leistung scheint weitgehend unbekannt zu sein.

Nach Aussage von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nutzt sie nur etwa jeder Dritte, der Anspruch darauf hat. Schätzungen zufolge entgeht so mehreren hunderttausend Kindern in Deutschland zusätzliches Geld.

Das gilt umso mehr, als der Kinderzuschlag 2024 gestiegen ist: von 250 Euro auf bis zu 292 Euro pro Monat und Kind. Im Jahr sind so also bis zu 3.504 Euro zusätzlich zum Kindergeld möglich. Familien mit niedrigem Einkommen, die den Höchstbetrag bekommen, stehen dann zusammen mit dem Kindergeld insgesamt bis zu 542 Euro im Monat für ihr Kind zur Verfügung.

Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Sie grundsätzlich, wenn Ihr Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht. Konkret müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen.
  • Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
  • Das Kind muss jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet oder verpartnert sein.
  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Sie bekommen weder Bürgergeld noch Sozialhilfe.
  • Ihr Einkommen muss außerdem zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.
  • Ihr Vermögen darf die Freigrenze von 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied nicht übersteigen.

Achtung: Der KiZ-Lotse berechnet nicht die Höhe des Kinderzuschlags. Wenn Sie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, informiert Sie die Arbeitsagentur anschließend, ob Sie ihn erhalten und, falls ja, in welcher Höhe.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Den Kinderzuschlag gibt es nur auf Antrag. Das funktioniert online bei der Bundesagentur für Arbeit (siehe oben) oder Sie drucken dieses Antragsformular für den Kinderzuschlag aus, unterschreiben es und senden es per Post oder Fax an die Familienkasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen:

  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers,
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder Bafög-Bescheid,
  • gegebenenfalls Unterhaltsnachweise (zum Beispiel auf Kontoauszügen),
  • gegebenenfalls Wohngeldbescheid,
  • aktuellen Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietvertrag).

Ab 2025 könnte der Kinderzuschlag übrigens automatisch allen zufließen, die Anspruch auf ihn haben. Denn dann soll die Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder eben den Kinderzuschlag bündeln.

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