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Finanzen

Arbeitgeber fordern „mehr Anreize“ für Rentner

wochentlich.deBy wochentlich.de11 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Arbeitgeber fordern „mehr Anreize“ für Rentner
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Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fordert Anreize für ältere Beschäftigte, weiterzuarbeiten. Auch Arbeitgeber sollten entlastet werden.

Um dem Fachkräftemangel in Deutschland angemessen zu begegnen, fordert die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) die Abschaffung von Sozialbeiträgen für ältere Arbeitnehmer über dem regulären Renteneintrittsalter und deren Arbeitgeber. Das berichtet die „Welt“. „Bei Bezug einer Rente, egal ob vor oder nach Erreichen der Regelaltersgrenze, sollten keine Beiträge mehr gezahlt werden müssen – weder von den Arbeitgebern noch von den Beschäftigten“, zitiert die Zeitung aus einem Positionspapier des Verbands.

„Die Ampelkoalition muss mehr Anreize setzen für die Beschäftigung älterer Menschen“, begründet Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger im Gespräch mit der „Welt“ die Forderung. Die von den Ampelparteien beschlossene Abschaffung der Hinzuverdienstgrenzen für Rentner sei zwar ein richtiger Schritt, reiche aber bei Weitem nicht aus. Die Sozialbeiträge, die Arbeitgeber bislang bei einer Beschäftigung von älteren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zahlen müssten, bezeichnete er als „Strafbeiträge an die Sozialversicherung“.

Vor allem geht es Dulger dem Bericht zufolge um Beiträge für die Arbeitslosenversicherung. Der BDA-Präsident kritisiert, dass Arbeitnehmende im Rentenalter im Fall eines Jobverlusts durch die Rente abgesichert seien und daher keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld geltend machen würden. Dann dürften auch keine Beiträge verlangt werden, argumentieren die Arbeitgeber.

BDA fordert Beitragsfreiheit für Rentenversicherung

Auch in der Rentenversicherung fordert die BDA für ältere Arbeitnehmer Beitragsfreiheit bei Erreichen der Regelaltersgrenze, denn bislang müssen Arbeitgeber auch für diese weiterhin Rentenbeiträge zahlen.

In der Krankenversicherung sollte der Beitragssatz für alle weiterarbeitenden Rentenbezieher nach Vorstellung der BDA zudem von derzeit 14,6 auf den ermäßigten Satz von 14 Prozent abgesenkt werden. Damit werde „angemessen berücksichtigt, dass diese Beschäftigten keinen Anspruch auf Krankengeld haben“, so der Verband. Bislang gelte das nur für Vollrentner.

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