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You are at:Home»Regionen»Gefährliche Wölfe dürfen ab 2024 schneller abgeschossen werden
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Gefährliche Wölfe dürfen ab 2024 schneller abgeschossen werden

wochentlich.deBy wochentlich.de5 Januar 2024Keine Kommentare2 Mins Read
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Gefährliche Wölfe dürfen ab 2024 schneller abgeschossen werden
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Eine neue Regelung soll es erleichtern, problematische Wölfe schneller abzuschießen. Doch es gibt Kritik von Jägern und Tierschützern.

In Niedersachsen geht man gezielter gegen Wölfe vor. Seit Jahresbeginn 2024 soll es leichter sein, Wölfe abzuschießen. Bundesumweltministerin Steffi Lemke (Grüne) kündigte im Oktober 2023 an, dass Wölfe, die wiederholt Zäune überwinden und Nutztiere reißen, schneller getötet werden dürfen. Die Umweltministerkonferenz der Länder hatte dies Anfang Dezember bestätigt. Ab diesem Jahr können in Gebieten mit hohem Rissaufkommen Wölfe innerhalb eines Radius von 1.000 Metern um betroffene Weiden für 21 Tage zum Abschuss freigegeben werden.

Niedersachsens Umweltminister Christian Meyer (Grüne) erklärte dem „NDR“, dass keine Gesetzesänderung für die Umsetzung notwendig sei und die Regelung sofort in Kraft trete. Das Land Niedersachsen wird in jedem Fall prüfen, ob weitere Risse in der Nähe aufgetreten sind, bei denen Wölfe eigentlich ausreichenden Herdenschutz überwunden haben. In solchen Fällen ist es möglich, Wölfe drei Wochen lang zu erlegen. Ein wesentlicher Unterschied zur bisherigen Praxis ist, dass nicht mehr nur gezielte Abschüsse einzelner Tiere erlaubt sind und auch kein DNA-Nachweis mehr erforderlich ist.

Das Umweltministerium arbeitet an einer Verordnung, die die Details regeln soll, und koordiniert sich mit anderen betroffenen Bundesländern wie Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Es soll eine Karte mit Gebieten erhöhten Rissgeschehens geben, die regelmäßig aktualisiert wird.

Wer Wölfe schießt, soll anonym bleiben

Die Identität der Personen, die die Abschussgenehmigungen umsetzen, soll geheim bleiben. „Die Entnahmen führen anonymisierte, sachkundige Personen durch“, sagte Meyer. Es müssen nicht zwangsläufig lokale Jäger sein, sondern können auch andere vom Land oder Landkreis anerkannte Experten sein. Es ist nicht gestattet, dass jeder mit einem Jagdschein in dem Gebiet jagt. Der genaue Ort der Abschussgenehmigung wird nicht öffentlich gemacht.

Es gibt Kritik an den Plänen von Bund und Ländern. Helmut Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft, bemängelte das Fehlen eines regional differenzierten Bestandsmanagements. Jörn Ehlers, Vizepräsident des Landvolks Niedersachsen, äußerte Skepsis und betonte, dass es wichtig sei, dass die Umsetzung durch die Politik beoachtet werde. Der Naturschutzbund NABU kritisierte, dass zu wenig Wert auf Herdenschutzkonzepte gelegt wird und forderte bessere Beratung für Weidetierhalter.

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