Überall sind Dolmetscher, Anwälte, alliierte Wachen, Journalisten aus aller Welt. Im Gerichtssaal herrscht Stille, als der amerikanische Chefankläger Robert H. Jackson seine Eröffnungsplädoyer beginnt. Seine Worte, die über ein neuartiges Simultanübersetzungssystem in vier Sprachen übertragen wurden, gelten noch immer als grundlegende Texte der internationalen Strafjustiz:
„Das Unrecht, das wir zu verurteilen und zu bestrafen versuchen, ist so kalkuliert, so bösartig und so verheerend, dass die Zivilisation es nicht dulden kann, dass sie ignoriert werden, weil sie ihre Wiederholung nicht überleben kann.“
Die Geburt des internationalen Strafrechts
Die Wahl Nürnbergs war kein Zufall. Einst Schauplatz nationalsozialistischer Massenkundgebungen, symbolisierte die bayerische Stadt den ideologischen Kern des Regimes – und wurde zur Bühne der Gerechtigkeit. An den Justizpalast angeschlossen war auch ein Gefängnis.
Wenige Monate zuvor hatten die vier alliierten Siegermächte – USA, Großbritannien, Frankreich und Sowjetunion – im Londoner Statut die rechtlichen Grundlagen gelegt. Die Anklage lautete auf Verbrechen gegen den Frieden, Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit – Kategorien, die hier erst im Herbst 1945 rechtliche Gestalt annahmen.
218 Verhandlungstage, 236 Zeugen, mehrere tausend Beweisdokumente: Der Prozess war akribisch, oft zermürbend. Am 29. November 1945 zeigte die Anklage einen Film über die befreiten Konzentrationslager – für viele im Gerichtssaal war dies der erschütterndste Moment.
Die Reaktionen der Angeklagten reichten von Trotz über Abwehr bis hin zu Berechnung. Göring rechtfertigte den Krieg als Verteidigungsmaßnahme und bestritt jegliche persönliche Schuld. Auch Hess zeigte keine Reue. Ribbentrop bestritt, von der Ermordung europäischer Juden gewusst zu haben. Nur Speer bekannte sich zur moralischen Verantwortung.
