Überraschende Entwicklung

53.000 Passagiere klagen wegen Verspätungen

27.09.2026 – 16:12 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Paar am Flughafen (Symbolbild): Die Zahl der Fluggastklagen ging im ersten Halbjahr 2026 zurück. (Quelle: IMAGO / Jan Huebner)

Erstmals seit fünf Jahren geht die Zahl der Fluggastklagen zurück. Von einer Entwarnung kann laut Deutschem Richterbund allerdings keine Rede sein.

Erstmals seit 2021 ist die hohe Zahl der Entschädigungsklagen bei Gerichten wegen verspäteter oder stornierter Flüge wieder deutlich zurückgegangen. Trotzdem sorgen etwa 100.000 Klagen pro Jahr weiterhin für enorme Arbeitsbelastungen an den Zivilgerichten, wie der Deutsche Richterbund in Berlin mitteilte. Der „Kölner Stadt-Anzeiger“ hatte zuerst darüber berichtet.

Im ersten Halbjahr 2026 verzeichneten die Amtsgerichte an den 20 größten Flughafenstandorten 53.150 Klagen von Passagieren. Das waren fast 13.000 oder 20 Prozent weniger Fälle als im ersten Halbjahr 2025 (65.903).

Köln verzeichnet die meisten Klagen

Der Rückgang betrifft bundesweit fast alle Gerichte. Im Amtsgericht Köln wurden allerdings 12.562 Klageeingänge verzeichnet, knapp 500 Fälle mehr als im Vorjahr.

Auf Platz zwei folgt das Amtsgericht Frankfurt am Main mit 8314 Fluggastklagen (-26 Prozent). Das für den Berliner Flughafen zuständige Amtsgericht Königs Wusterhausen zählte 8133 Klagen (-25 Prozent). Es folgten Düsseldorf (4946), Hamburg (4211) und Erding für München (4120).

Richterbund Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn erklärte, die aktuellen Eingangszahlen seien noch immer doppelt so hoch wie vor fünf Jahren. „Setzt sich die Entwicklung des ersten Halbjahres fort, muss die Justiz 2026 erneut mehr als 100.000 Fluggastklagen bewältigen.“

Entschädigungen möglich

Wichtig sei, dass die Gerichte nun durch KI-Assistenz unterstützt und entlastet würden. Es fehle aber noch immer an einer ausgereiften Anwendung, die den Gerichten durch die Flut der Passagierklagen hilft und die Fallbearbeitung beschleunigt.

Beim Ausfall eines Fluges oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht Reisenden nach EU-Recht in bestimmten Fällen eine Entschädigung zu – je nach Flugdistanz 250 Euro, 400 oder 600 Euro. Viele Passagiere nutzen Internetportale, die gegen Beteiligung Ansprüche gegen die Fluglinien durchsetzen.

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