Ärger auf Wiener Straße

150 Euro Strafe: Busfahrer irritiert über den Grund


12.09.2026 – 13:52 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Staatsoper in Wien (Archivbild): Ganz in der Nähe fuhr der Busfahrer der Polizei offenbar deutlich zu langsam durch die Stadt. (Quelle: IMAGO/Joko/imago)

Ein Busfahrer aus Österreich ist wütend über einen Bußgeldbescheid. Er soll 150 Euro zahlen, aber nicht wegen zu schnellen Fahrens – im Gegenteil.

In Österreich ist ein Busfahrer einem Medienbericht der Zeitung „Heute“ zufolge zur Zahlung eines Bußgelds in Höhe von 150 Euro verdonnert worden, weil dieser zu langsam gefahren sein und den Verkehr dadurch behindert haben soll.

Der 68 Jahre alte Busfahrer zeigte sich im Gespräch mit der Zeitung erbost über das Bußgeld. „Noch nie ist so etwas passiert“, sagte er „Heute“.

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Zu dem Vorfall kam es dem Bericht zufolge am Opernring in Wien. Der 68-Jährige, der täglich Touristen durch die Stadt fährt, sei langsam auf eine Kreuzung zugefahren, weil die Ampel ohnehin Rot gezeigt habe, schilderte er. Dabei habe ihm ein Polizist signalisiert, er solle schneller fahren.

Kurze Zeit später habe der Mann einen Bußgeldbescheid im Briefkasten gehabt. Der Verkehr sei durch sein langsames Fahren behindert worden, hieß es darin.

Zu langsames Fahren kann Ärger nach sich ziehen

Der Busfahrer argumentierte im Gespräch mit „Heute“, er könne nicht durchgehend mit 50 km/h durch die Stadt fahren. Er wolle den Touristen bei den Rundfahrten durch die Stadt ja auch etwas zeigen. Zudem führen zahlreiche andere Fahrzeuge, insbesondere von Touristen, ständig zu langsam durch die Stadt. Der 68-Jährige kündigte an, Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid einzulegen.

Auch in Deutschland kann zu langsames Fahren Ärger nach sich ziehen. Zwar gibt es keine generell vorgeschriebene Mindestgeschwindigkeit – auch nicht auf Autobahnen – doch in der Straßenverkehrsordnung heißt es: „Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern.“ Wer sich nicht daran hält, kann mit einem Verwarngeld in Höhe von 20 Euro bestraft werden. Bei einem Unfall kann es zudem zur Mithaftung kommen.

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