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You are at:Home»Panorama»13-Jährige sollen Kioskbetreiber mit Machete verletzt haben
Panorama

13-Jährige sollen Kioskbetreiber mit Machete verletzt haben

wochentlich.deBy wochentlich.de2 Dezember 2025Keine Kommentare2 Mins Read
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13-Jährige sollen Kioskbetreiber mit Machete verletzt haben
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Brutaler Angriff

13-Jährige sollen Kioskbetreiber mit Machete überfallen haben


02.12.2025 – 00:24 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die beiden 13-Jährigen waren in der Nähe des Tatorts von der Polizei gestellt worden. (Symbolbild) (Quelle: Friso Gentsch/dpa/dpa-bilder)

Bei einem nächtlichen Überfall auf einen Kiosk verletzen zwei Täter den Betreiber schwer mit einer Machete. Die Polizei kann die Verdächtigen stellen – muss sie aber wieder gehen lassen.

Mit einer Machete bewaffnete 13-Jährige sollen in Dortmund in Nordrhein-Westfalen einen Kiosk überfallen und den Betreiber schwer verletzt haben. Die beiden Tatverdächtigen sollen am Freitag um kurz vor Mitternacht das Ladenlokal betreten und den 37-Jährigen unvermittelt angegriffen haben, wie Polizei und Staatsanwaltschaft mitteilen.

Der Mann habe schwere Verletzungen erlitten, schwebe aber nicht in Lebensgefahr. Er sei in ein Krankenhaus gebracht und notoperiert worden.

„Bild“ berichtete, die beiden Kinder hätten mit der Machete auf den Kopf des 37-jährigen Mannes eingeschlagen. Der syrische Ladenbesitzer habe sich mit den Händen schützen wollen. Ihm sei der Daumen an der linken Hand abgehackt worden, an der rechten Hand seien Finger fast abgetrennt worden. Das Opfer erlitt dem Bericht zufolge auch schwere Verletzungen an der Brust und am Bein.

Die alarmierte Polizei konnte die beiden 13-Jährigen in unmittelbarer Nähe aufspüren. Die Tatbeute hätten die beiden zu diesem Zeitpunkt noch bei sich getragen. „Bild“ berichtete, dass sie die Machete, eine Pistole und Pfefferspray bei sich gehabt hätten.

Die strafunmündigen Kinder seien in die Obhut ihrer Erziehungsberechtigten übergeben worden, sagte Oberstaatsanwalt Carsten Dombert. Das Jugendamt sei unterrichtet worden. Mindestens einer der beiden Tatverdächtigen sei dem Jugendamt bereits als gefährlich bekannt, berichtete „Bild“.

In Deutschland beginnt die strafrechtliche Verantwortung eines Menschen mit dem 14. Lebensjahr. Kinder unter 14 Jahren gelten demnach als nicht schuldfähig – auch wenn sie eine schwere Straftat begehen.

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