Kontrolle am Flughafen
Besitz von Kinderpornografie: Mann darf nach Stopp weiter
27.05.2025 – 09:54 UhrLesedauer: 1 Min.
Nach ihrer Ankunft aus Spanien werden zwei Männer von der Bundespolizei gestoppt. Gegen beide liegen Haftbefehle vor. Mit Geldzahlungen entkommen sie einer Inhaftierung.
Bei Kontrollen am Düsseldorfer Flughafen hat die Bundespolizei am Montagabend (26. Mai) zwei per Haftbefehl gesuchte Männer gestoppt. Beide seien aus Spanien eingereist, wie die Beamten mitteilten.
Ein 27-Jähriger sei nach seiner Ankunft aus Fuerteventura bei einer stichprobenartigen Kontrolle überprüft worden. Dabei hätten die Bundespolizisten festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Kassel vorlag. Der Mann sei wegen des Besitzes kinderpornografischer Schriften im Dezember 2023 verurteilt worden, habe jedoch die bewilligten Raten seiner Geldstrafe nicht eingehalten.
Da er flüchtig gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft im März 2025 einen Haftbefehl erlassen. Ein Bekannter des in Hessen lebenden Mannes habe die ausstehende Restgeldstrafe in Höhe von 1.995 Euro vor Ort bei der Bundespolizei bezahlt. Dadurch habe der 27-Jährige eine Ersatzfreiheitsstrafe von 57 Tagen abwenden und seine Heimreise fortsetzen können.
Kurze Zeit später kontrollierten die Beamten einen 33-jährigen Mann, der aus Teneriffa eingereist sei. Gegen ihn habe ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz vorgelegen. Der im Juli 2023 Verurteilte habe die offene Restgeldbuße von 110 Euro direkt bei der Bundespolizei bezahlt und so eine dreitägige Erzwingungshaft vermeiden können.