An mancher Fußgängerampel leuchten zwei rote Ampelmännchen statt nur einem: Was es mit diesem Phänomen auf sich hat.

Bei Rot sollst du stehen, bei Grün darfst du gehen: Diesen Merkspruch kennt jedes Kind. Warum haben vielen Ampelanlagen gleich zwei rote Männchen für Fußgänger übereinander? Geht es hier um das Prinzip „Doppelt hält besser, weil sichtbarer“?

Nein, erklärt Volker Witt, Abteilungsleiter Bau Lichtsignalanlagenbau der Hamburg Verkehrsanlagen GmbH (HHVA) in Hamburg, im Gespräch mit t-online. Er befasst sich seit mehr als 25 Jahren mit der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Ampeln in der Hansestadt und ist zudem Vorsitzender im Normenausschuss für Lichtsignalanlagen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik (VDE). Die übereinandergestapelten roten Ampelmännchen haben vielmehr einen technisch-historischen Grund.

Bis vor einigen Jahren wurden Ampeln mit klassischer Glühlampentechnik ausgerüstet. Und die ist störungsanfällig. Damit ein Ausfall einer Glühlampe (und damit eines roten Signals an der Ampel) nicht zu Unfällen führt, kommt die Signalüberwachung ins Spiel: Wenn die letzte rote Leuchte in einer Verkehrsrichtung ausfällt, schaltet sich die Ampel ab – der Verkehr muss sich dann aus Sicherheitsgründen an den Verkehrszeichen und den Vorfahrtsregeln orientieren.

Weil beim Autoverkehr meist mehrere Signalleuchten pro Farbe und Fahrtrichtung zum Einsatz kommen – häufig eine neben dem Fahrer und noch eine über ihm an einem Ausleger der Ampel – führt der Ausfall einer roten Glühlampe nicht gleich zum Ausfall der gesamten Anlage.

Bei der Fußgängerampel jedoch haben die Passanten in der Regel nur ein Element mit rotem und grünem Licht vor sich. Damit es hier nicht zu dauernden Ausfällen durch defekte rote Leuchten kommt, wurde häufig ein doppeltes rotes Signal mit zwei übereinandergestapelten Leuchten für Fußgänger eingebaut. Fällt eine Glühlampe aus, wissen Fußgänger, dass sie stehen bleiben müssen – und die Ampelanlage bleibt dennoch in Betrieb.

Mit der Einführung der weniger anfälligen LED-Technik haben sich laut Witt die Anforderungen verändert: Die Ausfallrate bei den Lichtzeichenanlagen ist durch die langlebigen Leuchten massiv gesunken – und die zweite Rotkammer für Fußgänger dadurch nicht mehr notwendig.

Share.
Exit mobile version