Beide Ministerien verfolgen das gleiche Ziel: weltweit geschlechterdiskriminierende Strukturen abzubauen und einen Systemwandel herbeizuführen. Denn Gesellschaften seien dann besonders stabil, friedlich und wirtschaftlich erfolgreich, wenn alle gleichberechtigt daran teilhaben könnten – in Bezug auf Rechte, Ressourcen und Repräsentation, die sogenannten „drei Rs“.

Stärkung der Beteiligung in Entwicklungsländern

Das Auswärtige Amt (AA) hat Leitlinien für feministische Außenpolitik verabschiedet, während das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Strategie für feministische Entwicklungspolitik verabschiedet hat. Die beiden Politiken ergänzen einander und sollen Impulse für die Modernisierung auch in den beiden Ministerien geben. Ziel des AA ist es, die Beteiligung von Frauen an diplomatischen Beziehungen, Friedensverhandlungen und internationalen Organisationen zu fördern und ihre Bedürfnisse bei der humanitären Hilfe besonders zu berücksichtigen. Das BMZ konzentriert sich auf (wirtschaftliche) Teilhabe in Entwicklungsländern und auf die Förderung von Frauenrechten.

Beim Thema sexuelle Gewalt gibt es Überschneidungen

Überschneidungen gibt es beispielsweise bei sexueller Gewalt, die nicht nur im Alltag, sondern auch bei Konflikten oder auf der Flucht eine Rolle spielt. Die Idee ist, dass die Zusammenarbeit mit Partnerländern hilft und gleichzeitig internationale Verhandlungen den Kern des Problems angehen. Auch die reproduktive Gesundheit ist ein Aspekt, der beide Ministerien betrifft, denn dabei geht es nicht nur um Fragen der Frauenrechte, sondern auch um ganz praktische Angelegenheiten wie die Verteilung von Verhütungsmitteln.

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