Studierende, die selbst Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen, können beim Bafög einen Zuschuss erhalten. Wir zeigen, wie.

Das Wichtigste im Überblick


Neben dem Studium für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, ist nicht immer leicht. Der Staat unterstützt daher bedürftige Studierende mit einer Sozialleistung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz: Bafög.

Die Höhe des Bafög setzt sich aus dem Grundbedarf und verschiedenen Zulagen zusammen. Zu diesen zusätzlichen Zahlungen können auch Zuschüsse zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung gehören. Wir zeigen, wann das der Fall ist, wie hoch die Zulagen ausfallen und wann Studenten und Auszubildende überhaupt selbst Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.

Ja, auch für Bafög-Empfänger herrscht Krankenversicherungspflicht. Das bedeutet aber nicht zwingend, dass Sie auch eigenständig Beiträge zahlen. Wer nicht älter als 25 Jahre ist, kann sich oft noch familienversichern lassen. Voraussetzung ist, dass die Eltern oder der Elternteil mit dem höheren Einkommen in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Als Kind zahlen Sie dann keine Beiträge. Ist das nicht mehr möglich, müssen Sie sich selbst versichern – entweder gesetzlich oder privat.

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Vor ihrem 30. Geburtstag sind Studenten in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, zahlen aber einen vergünstigten Beitrag von 10,22 Prozent. Bemessungsgrundlage ist der Bafög-Höchstsatz für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen.

Aktuell beträgt der 812 Euro im Monat, soll zum Wintersemester 2024/2025 aber auf 855 Euro steigen. Daraus ergibt sich derzeit ein Krankenversicherungsbeitrag von rund 83 Euro im Monat (10,22 Prozent von 812 Euro), ab Oktober 2024 dann von rund 87 Euro (10,22 Prozent von 855 Euro).

Hinzu kommt noch der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, der bei jeder Krankenkasse anders ausfällt. 2024 beträgt er im Durchschnitt 1,7 Prozent des Krankenversicherungsbeitrags. Für die Pflegeversicherung fallen weitere 25 bis 32 Euro monatlich an, abhängig davon, ob Sie kinderlos sind oder nicht.

Wichtig: Wer seinen 30. Geburtstag feiert, kann nur noch bis zum Ende des laufenden Semesters vom vergünstigten Studierendenbeitrag profitieren. Danach müssen Sie sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder in die private Krankenversicherung wechseln. Sind Sie bereits verheiratet oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, ist eventuell eine Familienversicherung über den Partner möglich.

Die Regeln für Studenten gelten ebenso für Schülerinnen und Schüler. Voraussetzung ist, dass sie eine rein schulische Ausbildung absolvieren und nicht mehr familienversichert sein können.

Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich jeder Studierende, der selbst Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen muss. Denn dadurch entstehen Ihnen Mehrkosten, sodass Ihnen der Staat nicht nur den Bafög-Grundbedarf gewährt, sondern eben auch einen Kranken- und Pflegeversicherungszuschlag.

Gut zu wissen: Wer nur deshalb nicht mehr familienversichert sein kann, weil er oberhalb der Minijob-Grenze arbeitet, erhält möglicherweise keinen Zuschlag. Gleiches gilt für Studierende, die sich privat versichert haben, obwohl Sie noch familienversichert sein könnten.

Keinen Bafög-Zuschuss zur Krankenversicherung gibt es zudem, wenn Sie neben dem Studium eine Beschäftigung ausüben, die zwar weniger als 20 Stunden pro Woche umfasst, aber trotzdem nicht als Werkstudenten-Stelle durchgeht. Das kann zum Beispiel vorkommen, wenn es sich um ein berufsintegriertes oder berufsbegleitendes Studium handelt. In dem Fall tritt Versicherungspflicht als Arbeitnehmer ein – und der Bafög-Zuschuss fällt weg.

Die Zulagen sind unabhängig von der Höhe des Bafög und der Höhe Ihrer Versicherungsbeiträge. Stattdessen gibt es gesetzlich festgelegte Pauschalen, die sich seit 2019 für jüngere und ältere Bafög-Empfänger unterscheiden.

Für Unter-30-Jährige gelten folgende Zuschüsse:

  • Zuschuss zur Krankenversicherung: 94 Euro (ab Wintersemester 2024/2025 102 Euro)
  • Zuschuss zur Pflegeversicherung: 28 Euro (ab Wintersemester 2024/2025 35 Euro)

Ab dem 30. Lebensjahr profitieren Sie nicht mehr vom günstigen Tarif in der studentischen Krankenversicherung (siehe oben). Daher gelten dann höhere Zuschläge:

  • Zuschuss zur Krankenversicherung: 167 Euro (ab Wintersemester 2024/2025 185 Euro)
  • Zuschuss zur Pflegeversicherung: 38 Euro (ab Wintersemester 2024/2025 48 Euro)

Die Zulagen werden nicht mit anderen Bafög-Leistungen verrechnet, sondern addiert. Alle Bedarfssätze (Grundbedarf und Wohnpauschale) sowie die Zuschläge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung ergeben dann den gesamten Bafög-Bedarf. Doch Achtung: Davon kann es noch Abzüge geben.

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