Obwohl die Klinge ein Nachbau eines Videospiel-Schwertes ist, scheint es den Behörden zu gefährlich. Ein Mann wurde verurteilt.

Ein Mann aus Großbritannien ist zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden, weil er einen Nachbau eines Schwertes aus dem Videospiel Zelda bei sich trug. Der 48-Jährige soll mit der als Master-Schwert bekannte Waffe durch die Innenstadt des britischen Nuneaton gelaufen sei, wie Polizei von Warwickshire mitteilte. Jetzt muss er für vier Monate ins Gefängnis und eine Geldstrafe von umgerechnet 180 Euro zahlen.

Bei dem Spaziergang durch die Innenstadt sei der Mann von einer Überwachungskamera entdeckt worden und konnte kurz darauf von den Polizisten gestellt und verhaftete werden. Aufgrund der Klingenlänge (15 cm) verstoße das nachgebaute Schwert gegen das Waffengesetz im Vereinigten Königreich, denn eigentlich darf man – ohne Sondergenehmigung – nur ein Taschenmesser mit einer Klingenlänge bis zu 7,6 cm bei sich tragen.

Zusätzlich soll der Nachbau mit einer passenden Schwertscheide ausgerüstet gewesenen sein sowie einem Knopf, mithilfe dessen man das Schwert hinausziehen könne. Hinzu kommt, dass das Schwert dem Bericht zufolge auch mit einer scharfen Klinge versehen sein soll. Wo der Brite das Schwert erworben hat, ist nicht bekannt. Er wurde am 28. Juni von einem Gericht Leamington Spa verurteilt.

Laut des Schwertträgers handele es sich bei dem Nachbau um ein sogenanntes „Fidget Toy“ – zu Deutsch: Zappel-Spielzeug. Solche Spielzeuge sollen helfen, nervöse Finger zu beruhigen, in diesem Fall bezweifeln die Behörde die Aussage des Mannes jedoch: „Es ist möglich, ein Fidget Toy zu finden, das nicht aus 15 cm langen Klingen besteht“, sagte ein Polizeibeamter dem Bericht zufolge. „Es ist auch möglich, nicht mit ihnen auf der Straße herumzulaufen und sie vor sich herzuhalten.“ Der Mann sei auch kein Cosplayer gewesen und trug das Schwert auch nicht als Teil eines Kostüms, so die Polizei.

Laut „Forbes“ ist der Brite nicht zum ersten Mal verurteilt worden. Bereits 2011 soll er wegen mehrerer Einbrüche zu einer vierjährigen Haftstrafe verurteilt sein sollen.

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