Die Wohngebäudeversicherung deckt Gebäudeschäden durch verschiedene Einflüsse ab. Benötigen Sie sie nicht mehr, können Sie kündigen.
Passt Ihre Wohngebäudeversicherung nicht mehr zu Ihren Bedürfnissen, da Sie das Haus modernisiert haben oder hat die Versicherung kurzfristig die Preise erhöht, sind das Gründe, um zu kündigen. Eine ordentliche Kündigung ist unter Einhaltung der Frist problemlos möglich. Bei einer Erhöhung der Prämien haben Sie zudem das Recht zu einer außerordentlichen Kündigung.
Es gibt verschiedene Gründe, eine Wohngebäudeversicherung zu kündigen:
Haben Sie modernisiert und Ihr Haus beispielsweise mit einer Fotovoltaik-Anlage oder einer Wärmepumpe ausgestattet, sollten Sie Ihren Vertrag prüfen. Es kann sinnvoll sein, zu kündigen und bei einem anderen Versicherer einen Vertrag abzuschließen. Um Prämien zu sparen, lohnt es sich, von Zeit zu Zeit die Konditionen verschiedener Versicherer zu vergleichen. Ist eine andere Versicherungsgesellschaft günstiger oder bietet sie bessere Leistungen, können Sie den alten Vertrag kündigen.
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Es genügt jedoch, wenn sie handschriftlich erfolgt. Achten Sie auf die Frist, in der eine Kündigung möglich ist. In Ihrer Kündigung sind einige Angaben wichtig:
Verlangen Sie eine schriftliche Kündigungsbestätigung und senden Sie die Kündigung per Einschreiben. So haben Sie einen Beweis, dass Sie fristgemäß gekündigt haben. Kündigen Sie nur dann, wenn Sie bereits einen neuen Vertrag mit einem anderen Versicherer abgeschlossen haben. Sie benötigen die Zustimmung des im Grundbuch eingetragenen Geldinstituts.
Liegt kein triftiger Grund wie eine Beitragserhöhung oder der Verkauf Ihres Hauses vor, können Sie fristgemäß kündigen. Gilt Ihr Vertrag über mehrere Jahre, ist eine Kündigung nur bis zu drei Monate vor Vertragsende möglich. Ansonsten beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Ende eines Versicherungsjahres. Als Versicherungsjahr gilt ein Kalenderjahr. Die Kündigung muss also spätestens am 30. September beim Versicherer eingehen.
In verschiedenen Fällen haben Sie ein Sonderkündigungsrecht, bei dem je nach Kündigungsgrund unterschiedliche Fristen gelten. Bei einer Beitragserhöhung können Sie innerhalb eines Monats nach Erhalt der Mitteilung kündigen. Die Kündigung ist frühestens zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung möglich. Erhöht die Versicherung die Beiträge aufgrund einer Leistungsverbesserung, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Nach einem Hauskauf geht die Versicherung des vorherigen Eigentümers auf Sie über. Innerhalb eines Monats nach Grundbucheintragung können Sie zum Ende des Versicherungsjahres, aber auch fristlos kündigen. Verkaufen Sie selbst ein Haus, können auch Sie innerhalb eines Monats nach Grundbucheintrag kündigen.
Nach einem Todesfall, bei einer Erbschaft, ist die Kündigung erst zum Ende des Versicherungsjahres möglich. Nach einem regulierten Schadensfall besteht ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats.