Bewohner eines Göttinger Wohnblocks haben ihre Schmerzensgeldforderungen zurückgezogen. Ein Gerichtsprozess wird nach der Abriegelung während der Corona-Pandemie nicht stattfinden.

Die Schmerzensgeldforderungen von Bewohnern eines Göttinger Wohnblocks nach einer illegalen Abriegelung während der Corona-Pandemie sind zurückgezogen worden. Das hat das Landgericht Göttingen mitgeteilt. Die möglichen Kläger hätten sich aufgrund des finanziellen Risikos gegen die Gerichtsprozesse entschieden, nachdem Anträge auf Prozesskostenhilfe abgelehnt wurden.

Der Wohnblock in der Nähe des Bahnhofs Göttingen war vom 18. bis zum 22. Juni 2020 abgeriegelt worden, nachdem mehr als 100 Bewohner positiv auf das Coronavirus getestet wurden. Ende 2023 hatte das Verwaltungsgericht Göttingen diese Maßnahme als rechtswidrig beurteilt. Daraufhin planten die Bewohner insgesamt 45 Klagen und forderten etwa 1.000 Euro pro Tag für jeden Tag der Abriegelung.

Bereits Anfang des Jahres hatte das Landgericht 40 Anträge zur Prozesskostenhilfe abgelehnt, eine Entscheidung, die später auch vom Oberverwaltungsgericht in Braunschweig bestätigt wurde. Ohne Prozesskostenhilfe konnten sich die Kläger kein Gerichtsverfahren leisten. In den verbleibenden fünf Fällen wurden jetzt ebenfalls die Klagen zurückgenommen.

Rechtsanwalt Sven Adam, der einige der Kläger vertreten hatte, sagte: „Ein rechtswidriges Verwaltungshandeln hat nicht automatisch die Entstehung von zivilrechtlichen Schmerzensgeldansprüchen zur Folge.“ Er fügte hinzu, dass er gerne noch vor den Bundesgerichtshof gezogen wäre und es inakzeptabel sei, dass nach einem illegalen Vorgehen keine Kompensation erfolgen solle. Doch das finanzielle Risiko für eine Fortsetzung der Verfahren sei zu groß gewesen.

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