Niedersachsens Justizministerin will verbale sexuelle Belästigung unter Strafe stellen. Ein Expertengremium soll den Strafrahmen für Sexualdelikte prüfen.

Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann setzt sich dafür ein, verbale sexuelle Belästigung als Straftatbestand zu ahnden. In einem Gespräch mit der „Hannoverschen Allgemeinen Zeitung“ betonte sie die Notwendigkeit, eine bestehende Strafbarkeitslücke zu schließen.

Bislang wird in Deutschland nur körperliche sexuelle Belästigung strafrechtlich verfolgt. Wahlmann erklärte, dass auch Worte und Bemerkungen sexuell belästigend sein könnten und verwies auf das sogenannte „Catcalling“, also anzügliches Rufen, Reden, Pfeifen oder Gestikulieren in der Öffentlichkeit.

Wahlmann unterstrich die Bedeutung des Themas: „Sexualstraftaten werden in Deutschland im Vergleich zu anderen Bereichen wie Vermögensdelikten oder Drogendelikten vergleichsweise geringfügig bestraft – aus meiner Sicht zu gering“.

2024-02-12 08:12:20.708 – 1707725540708

Strafrahmen für Sexualdelikte sollen überprüft werden

Die Ministerin will das Thema auf Bundesebene vorantreiben und eine Expertenkommission einberufen, die den Strafrahmen für Sexualdelikte überprüfen soll. Ziel sei es, so Wahlmann, eine gerechte Balance der Strafrahmen herzustellen. Bereits seit längerem unterstützen Experten den Vorstoß, auch verbale sexuelle Übergriffe unter Strafe zu stellen.

Derzeit ist verbale Belästigung nur dann strafbar, wenn sie den Tatbestand der Beleidigung erfüllt. Laut einer Studie des Instituts für angewandte Sexualwissenschaft der Hochschule Merseburg haben sich neun von zehn Frauen schon einmal verbal belästigt gefühlt. Auch Männer sind betroffen, wenn auch deutlich seltener.

Share.
Exit mobile version