Euroconsumers weist auf das Fehlen gemeinsamer EU-Standards für die Qualität generalüberholter Produkte und die Rahmenbedingungen für deren Wiederverkauf hin.

Neben hohen Qualitätsstandards und mehr Transparenz seien klare, einheitliche Definitionen für den europäischen Markt für generalüberholte Waren erforderlich, argumentierte die Verbraucherschutzorganisation Euroconsumers in einem am Mittwoch veröffentlichten Meinungspapier und bezeichnete die aktuelle Marktsituation als „Wilden Westen“.

Während die Europäische Kommission die Verwendung generalüberholter Waren insbesondere im Rahmen des Green Deal gefördert hat, gibt es nur wenige spezifische Regeln für solche Produkte.

Was ist ein generalüberholtes Produkt?

Der Begriff „Sanierung“ hat in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedliche Bedeutungen. In Belgien, Italien und Spanien hat das Konzept keine rechtliche Gültigkeit. „Sanierung“ wurde auf europäischer Ebene im Rahmen der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte im Rahmen des Green Deal definiert. Der Begriff bezieht sich auf die Vorbereitung, Reinigung, Prüfung und Reparatur eines Produkts, um seine ursprüngliche Funktionalität und Leistung wiederherzustellen.

Refurbished-Produkte, in der Regel Smartphones, aber auch Laptops, Haushaltsgeräte, Tablets und Spielekonsolen, sind noch nicht im Mainstream angekommen. Laut Euroconsumers gaben in einer aktuellen Umfrage nur 24 % der Befragten an, ein generalüberholtes Gerät gekauft zu haben, wobei dieser Trend bei jüngeren Verbrauchern im Alter von 25 bis 44 Jahren stärker ausgeprägt ist.

Der Preis ist für Verbraucher der meisten generalüberholten Waren der Hauptfaktor, obwohl einige Umweltbedenken oder die Nichtverfügbarkeit neuer Produkte als Einflussfaktoren nennen.

Aktuelle Gesetzgebung: Lücken und Verbraucherbedenken

Untersuchungen von Euroconsumers zeigen, dass fast jeder dritte Befragte einen strengeren Rechtsrahmen für generalüberholte Waren wünscht. Bisher haben nur Frankreich und die Niederlande spezifische Verbraucherschutzmaßnahmen eingeführt, mit einer Kennzeichnung, die definiert, was ein generalüberholtes Produkt ist.

Auf europäischer Ebene wird „Refurbishment“ zwar im Green Deal als Möglichkeit zur Reduzierung des Neuwarenverbrauchs anerkannt, es gibt jedoch keinen entsprechenden Verbraucherschutz. Dies beunruhigt Verbraucherschützer, da die Euroconsumers-Umfrage ergab, dass 32 % der Verbraucher Probleme mit einem generalüberholten Produkt hatten.

Eine Studie des belgischen Euroconsumers-Mitglieds aus dem Jahr 2022 ergab trotz ähnlicher Kennzeichnung große Unterschiede in der Qualität und Leistung von Telefonen.

Um diese Probleme anzugehen, fordert Euroconsumers die EU auf, eine harmonisierte Definition von „renoviert“ zusammen mit EU-weiten Standards für beschreibende Ranking-Kategorien wie „so gut wie neu“ einzuführen. Sie plädieren außerdem für klarere Informationen zu Garantien, Reparaturen und bei der Sanierung verwendeten Teilen.

Die Gruppe betont außerdem die Notwendigkeit für Hersteller, kontinuierliche Software-Updates sicherzustellen. Beispielsweise bietet Apple keine Updates mehr für iPhones an, die vor 2018 veröffentlicht wurden, was zu Funktionsstörungen und eingeschränkter Nutzung älterer Geräte führen kann.

Wiederverkäufer begrüßen Harmonisierungsbemühungen

Refurbed, ein Marktplatz, der Refurbisher mit Verbrauchern in 16 EU-Ländern verbindet, ist der Ansicht, dass eine gemeinsame Definition notwendig ist. Mitbegründer Kilian Kaminski sagte gegenüber Euronews, dass die aktuelle Definition in der Ökodesign-Verordnung für nachhaltige Produkte (ESPR) „den Prozess nicht genau widerspiegelt“.

Der führende Wiederverkäufer von generalüberholten Produkten, Back Market, unterstützt ebenfalls die Harmonisierungsbemühungen. „Wir würden jede Initiative zur Festlegung gemeinsamer Standards begrüßen“, sagte Alexandre Tanay, Senior Public Affairs Manager bei Back Market, gegenüber Euronews. Back Market ist in 18 Ländern tätig, darunter 13 EU-Mitgliedstaaten.

Back Market und Refurbed haben bereits eigene Qualitätschartas und technische Standards entwickelt.

Beide betonten jedoch die Notwendigkeit für die Originalhersteller, den Aufarbeitungsprozess zu erleichtern, indem sie einen einfacheren Austausch von Teilen und eine erhöhte Reparierbarkeit ermöglichen – indem sie Ersatzteile billiger machen und Reparaturhindernisse beseitigen. „Bis heute nutzen Hersteller immer noch Techniken, die eine Reparatur oder Aufarbeitung verhindern, um mehr neue Produkte zu verkaufen“, sagte Kaminski.

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