Trinkgeld gehört in Deutschland dazu – aber wenn Essen und Einkäufe geliefert werden, sind sich viele wegen der Höhe des Trinkgeldes unsicher. Wie viel ist angemessen?

Im Restaurant die Rechnung mit einem Trinkgeld aufzustocken, ist in Deutschland schon lange gang und gäbe. Auch im Café, beim Friseur und im Taxi ist es üblich, ein Trinkgeld zu geben. Allgemein gelten in der Bundesrepublik fünf bis zehn Prozent als angemessene Summe.

Doch wie sieht es mit Lieferdiensten aus? Jetzt, wo Essen und Einkäufe regelmäßig direkt bis vor die Haustür geliefert werden, fragen sich viele Kunden, ob auch dem Lieferanten ein Trinkgeld gegeben werden sollte.

Für eine Essenslieferung gilt als Faustformel ein Trinkgeld in Höhe von zwei bis drei Euro. Wenn die Bestellung größer ausfällt und die Summe im hohen zweistelligen bis dreistelligen Bereich liegt, gelten fünf bis zehn Prozent der Bestellsumme als angemessen. Je höher die Summe der Bestellung, desto näher kann man sich an der Fünf-Prozent-Marke orientieren.

Wer online oder in einer App bestellt, kann dort direkt beim Bezahlvorgang ein Trinkgeld von fünf, zehn oder 15 Prozent hinzufügen.

Um es sich einfacher zu machen, können Kunden auch einfach die Bestellsumme aufrunden. Wer also beispielsweise für 17 Euro bestellt, kann auf 20 Euro aufrunden und gibt somit drei Euro Trinkgeld. Wenn beim Aufrunden allerdings nur zehn oder 20 Cent hinzukommen, sollten noch zwei bis drei Euro dazugelegt werden.

Bei einigen Lieferdiensten lässt sich das Trinkgeld auch erst im Nachhinein geben. Dann kann die Höhe der Summe an der Gesamterfahrung festgemacht werden. Bei der Liefer-App „Uber Eats“ können Kunden dem Fahrer noch 30 Tage nach der Lieferung ein Trinkgeld zukommen lassen.

Bei jeder Dienstleistung ein Trinkgeld zu geben, ist natürlich kein Muss. Vielmehr stellt es eine freiwillige Geste dar. Wer mit dem Service zufrieden ist, bedankt sich so beim Personal.

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