Von den 14.400 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse und dem Pflegebeitrag, der je nach Anzahl der Kinder variiert.
Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,55 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,25 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,15 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.
Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 18.000 Euro. Da 12,15 Prozent von 18.000 Euro eine jährliche Beitragssumme von 2.187 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 12.213 Euro (14.400 Euro minus 2.187 Euro).
Diese 12.213 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Rentner von 102 Euro und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro. Ihr endgültiger steuerpflichtiger Anteil an der Rente beträgt also 12.075 Euro.
Wie viel Steuern Sie nun im Jahr zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2025 wären das 0 Euro, da Sie mit Ihrem steuerpflichtigen Anteil der Rente unter dem Grundfreibetrag liegen.
Was bei einer Rente von 1.500 Euro im Monat gilt, wenn Sie in einem anderen Jahr als 2020 in Rente gehen, zeigt die folgende Tabelle:
Gut zu wissen: Der Einfachheit halber haben wir unterstellt, dass sich die Rente zwischen dem Jahr des Renteneintritts und dem Folgejahr nicht erhöht hat. In der Realität dürften sie sich aber erhöhen und die zu zahlende Einkommensteuer ein paar Euro mehr betragen.