Wie kommt es nun im Detail zu diesen Beträgen? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch:
Nehmen wir an, Sie erzielen im Jahr 2025 jeden Monat 1.300 Euro Bruttoeinkommen. Sie sind 1972 geboren, kinderlos, in Steuerklasse 1 veranlagt, wohnen in Baden-Württemberg und sind rentenversicherungspflichtig. Außerdem sind Sie gesetzlich krankenversichert und müssen dort einen Zusatzbeitrag von 2,5 Prozent entrichten.
Von den 1.300 Euro Bruttomonatsgehalt vor Steuern werden nun die gesetzlichen Beiträge zu den Sozialversicherungen abgezogen. Diese setzen sich zusammen 9,3 Prozent für die Rentenversicherung, 7,3 Prozent für die Krankenversicherung, 1,25 Prozent für den Zusatzbeitrag zur Krankenkasse, 2,4 Prozent für die Pflegeversicherung (Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes plus den gesamten Kinderlosenzuschlag) sowie 1,3 Prozent für die Arbeitslosenversicherung – macht zusammen 21,55 Prozent. Da 21,55 Prozent von 1.300 Euro eine monatliche Beitragssumme von 280,15 Euro ergibt, sinkt Ihr steuerpflichtiger Einkommensanteil auf 1.019,85 Euro (1.300 Euro minus 180,15 Euro).
Diese 1.019,85 Euro werden nun ein weiteres Mal bereinigt: nämlich um die Werbungskostenpauschale für Arbeitnehmer von 1.230 Euro jährlich (also 102,50 Euro im Monat) und den Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro jährlich (also 3 Euro im Monat). Ihr zu versteuerndes Einkommen beträgt im Monat also 914,35 Euro.
Wie viel Steuern Sie im Monat zahlen müssen, können Sie der Einkommensteuer-Grundtabelle entnehmen. Für das Jahr 2025 wären das 0 Euro, da Sie mit Ihrem zu versteuernden Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen.