Jugendliche nutzen Lachgas als Partydroge. Es verschafft ihnen ein kurzes High und ist zudem leicht zu erwerben. Doch welche Regelungen gelten?

Ursprünglich als medizinisches Betäubungsmittel genutzt, wird Lachgas mittlerweile auch zur Leistungssteigerung von Verbrennungsmotoren in der Automobilindustrie und in Sprühflaschen etwa für Schlagsahne eingesetzt. Doch seit einiger Zeit ist Lachgas, der landläufige Name für Distickstoffmonoxid (N2O), zudem eine beliebte Partydroge unter Jugendlichen.

Auf dem sozialen Netzwerk TikTok kursieren Tausende Videos, in denen Jugendliche das Gas – zumeist aus Luftballons – einatmen und dann einen Lachanfall bekommen. „Wird Lachgas als Schnüffelstoff eingeatmet, so tritt nach wenigen Sekunden ein Rausch ein, bei dem schwache Halluzinationen, Wärme- und Glücksgefühle empfunden werden“, heißt es von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zur Wirkung.

Das wichtigste Argument neben dem kurzen Rausch: Lachgas ist vollkommen legal, denn es ist nicht als Droge nach dem Betäubungsmittelgesetz eingestuft. Dadurch ist es selbst für Kinder und Jugendliche leicht erhältlich. Kapseln und Kartuschen gibt es an Kiosken, in Drogerien und Shisha-Läden. Dass Kartuschen mit Motiven von Videospielen in Gifhorn bei Wolfsburg sogar für 20 Euro in einem Süßigkeiten-Automaten angeboten werden, führt nun zu Protesten und Verbotsforderungen.

Leicht erhältlich

Dass Lachgas so leicht erhältlich ist, liegt daran, dass die Kapseln in vielen Mehrweg-Sprühflaschen ausgetauscht werden können. Doch mittlerweile gibt es das Gas nicht mehr nur in den kleinen Kapseln mit etwa acht Gramm, sondern auch in großen Kartuschen mit bis zu 640 Gramm und mit Geschmacksrichtungen wie Erdbeere und Kokos. An diesen Ausführungen ist klar ersichtlich, dass sie bereits für einen anderen Zweck gedacht sind.

Schulen und Suchtberatungen sprechen seit einigen Monaten von einem Hype. Das Centre for Drug Research der Goethe-Universität in Frankfurt am Main kommt in einer Erhebung von 2023 dazu, dass 17 Prozent der 15- bis 18-Jährigen schon einmal Lachgas probiert haben. „Wir stellen fest, dass teilweise Kinder unter 14 Jahren konsumieren“, sagt auch Lars Osburg von der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Wir fordern zu überprüfen, ob das nicht Mittel sind, die erst ab 18 Jahren frei verkäuflich sein sollten.“

Das ist in der aktuellen Rechtslage allerdings nicht so einfach. Der Verkauf ist erst mal legal, auch an Automaten. Dafür reicht laut der Stadt Gifhorn eine Gewerbeanmeldung. Auch in anderen Städten gibt es laut „Spiegel“ Lachgas an Automaten zu kaufen. Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Burkhard Blienert, ist skeptisch. Ein pauschales Verbot sei kaum zu machen, Lachgas unter das Betäubungsmittelgesetz zu stellen, nicht sinnvoll, zitiert ihn der „Spiegel“.

Forderung nach strikteren Regelungen

Nach den Berichten über den Süßigkeiten-Automaten in Gifhorn mehren sich nun aber die kritischen Stimmen. So wandte sich der Stadtelternrat mit einem Brief an die örtlichen Behörden und forderte ein Einschreiten. Mit einem weiteren Schreiben richtete er seine Forderungen auch an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). „Wir müssen uns fragen, warum der Verkauf von solch gefährlichen Substanzen in der Nähe von Kindern und Jugendlichen zulässig ist, und fordern eine Überprüfung und Verschärfung der diesbezüglichen Regelungen“, sagte Christoph Fink von dem Gremium.

Auch Hausärzte fordern eine strengere Regulierung. „Der Verkauf von Lachgas sollte deutlich strenger reguliert werden, so wie es auch in anderen europäischen Ländern bereits der Fall ist“, sagte die Bundesvorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Insbesondere Kinder und Jugendliche müssten besser geschützt werden.

Denn das Gas ist keinesfalls so harmlos, wie es die bunten Verpackungen und die Luftballons suggerieren. Die Deutsche Gesellschaft für Neurologie (DGN) warnt vor Kopfschmerzen und Schwindel, in extremen Fällen können Konsumenten in Ohnmacht fallen. Dadurch, dass das Gas in der Kartusche beim Entweichen auf -55 Grad heruntergekühlt wird, besteht zudem Verletzungsgefahr. Langfristig kann Lachgaskonsum zu einem gestörten Zellstoffwechsel und damit einem B12-Mangel führen. Das kann neurologische Beeinträchtigungen nach sich ziehen.

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