Schlag gegen rechtsextreme Jugendliche
Wie gefährlich ist die „Letzte Verteidigungswelle“?
Aktualisiert am 21.05.2025 – 16:27 UhrLesedauer: 4 Min.
Die Polizei geht gegen die rechtsextreme Vereinigung „Letzte Verteidigungswelle“ vor. Der jüngste Verdächtige ist 14. Der Verfassungsschutz warnt vor einem Trend.
Mit Durchsuchungen und Festnahmen in fünf Bundesländern sind mehr als 200 Polizeikräfte gegen eine rechtsextremistischen Gruppe vorgegangen. Deren mutmaßliche Mitglieder sind noch sehr jung und schrecken nach Einschätzung des Generalbundesanwalts auch vor schweren Gewalttaten nicht zurück. Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick.
Die Tatverdächtigen sollen Mitglieder – in einem Fall Unterstützer – einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung sein, die spätestens Mitte April 2024 gegründet wurde und sich „Letzte Verteidigungswelle“ nennt. Fünf von ihnen wurden jetzt festgenommen. Drei weitere Beschuldigte waren bereits zuvor in Untersuchungshaft. Die Sicherheitsbehörden gehen davon aus, dass die Gruppe insgesamt einige Dutzend Anhänger hat.
In der Nacht zum 23. Oktober 2024 wurde nachts ein Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern in Brand gesetzt. Zwei Mitglieder der Gruppe sollen an der Brandstiftung beteiligt gewesen sein. In dem Gebäudekomplex wohnten Menschen, die laut Bundesanwaltschaft nur durch Zufall nicht verletzt wurden. Ein Dritter steht im Verdacht, eine Rede entworfen zu haben, mit der einer von ihnen die Tat in einem Video ankündigte.
Laut Generalbundesanwalt schlugen zwei Mitglieder der Gruppe, die bereits in U-Haft sind, am 5. Januar ein Fenster einer bewohnten Asylbewerberunterkunft im thüringischen Schmölln ein und versuchten – allerdings vergeblich – das Gebäude mit Pyrotechnik in Brand zu setzen. An der Unterkunft hinterließen die Angreifer unter anderem Hakenkreuze und Slogans wie „Ausländer raus“.
Anfang Januar planten drei Mitglieder der Gruppe laut Mitteilung einen Brandanschlag auf eine Asylbewerberunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Am 12. Februar wurden dann im sächsischen Meißen eine Wohnung und eine weitere Immobilie durchsucht. Dabei wurde unter anderem Sprengstoff in Form von zwei Kugelbomben gefunden. Dabei handelte es sich laut Staatsanwaltschaft um industriell hergestellte Pyrotechnik.
Die Beschuldigten sind Jugendliche und junge Erwachsene. Die fünf Beschuldigten, die jetzt festgenommen wurden, sind – bis auf einen – alle minderjährig. Der jüngste von ihnen – gegen ihn besteht der Verdacht der Beihilfe – ist erst 14 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters müssen einige von ihnen mit ihren Eltern vor dem Ermittlungsrichter in Karlsruhe erscheinen.
In der Mitteilung der Bundesanwaltschaft heißt es, die jetzt Festgenommenen hätten „als Jugendliche mit Verantwortungsreife“ gehandelt. Das bedeutet, dass sie zur Tatzeit reif genug waren, um das Unrecht ihrer Tat einzusehen. Das ist eine Voraussetzung dafür, dass sie strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Bundesanwaltschaft stuft die „Letzte Verteidigungswelle“ als rechtsextremistische terroristische Vereinigung ein. Von den fünf Festgenommenen sollen vier Mitglieder dieser Terrorgruppe, drei davon sogar Rädelsführer gewesen sein. Dem Fünften legen die Ermittler die Unterstützung der Vereinigung zur Last. Manchen der Beschuldigten wird zudem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, anderen die Beihilfe zu diesen Taten.
Das Jugendgerichtsgesetz regelt, wie die Justiz mit Straftaten von Jugendlichen umgeht, die zur Tatzeit mindestens 14 Jahre, aber noch nicht 18 Jahre alt waren. Auch Heranwachsende, die zum Zeitpunkt der Tat mindestens 18 Jahre, aber noch nicht 21 Jahre alt sind, fallen teilweise unter diese Regelungen.
Die Strafen, die das Jugendgericht verhängen kann, umfassen zum einen sogenannte Erziehungsmaßregeln wie die Teilnahme an sozialen Trainingskursen beziehungsweise Anti-Aggressions-Trainings oder sogenannte Zuchtmittel wie die Reparatur oder das Ersetzen eines beschädigten Gegenstandes. Es kann aber auch eine Jugendstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu höchstens zehn Jahren verhängt werden. Bei Heranwachsenden, die nach Jugendstrafrecht verurteilt wurden, können es bis zu 15 Jahre sein.