Jeder kennt es: Wenn man eine Packung Eier kauft, wirft das Kassenpersonal einen kurzen Blick in den Karton. Warum?
Laut dem Online-Portal „Statista“ verbrauchten die Deutschen im Jahr 2019 pro Kopf durchschnittlich 236 Eier. Am häufigsten werden sie in Discountern und Supermärkten gekauft. Um auf Nummer sicher zu gehen, ob auch alle Eier unbeschädigt sind, öffnen die meisten Kunden im Markt die Schachtel. So weit, so gut.
Legt man seine Waren später auf das Einkaufsband, passiert etwas, das so sicher ist wie das Amen in der Kirche: Bevor die Person an der Kasse den Eierkarton über den Scanner zieht, wirft sie einen routinierten Blick in die Schachtel. Viele Kunden nehmen an, dass das Personal noch einmal nachschaut, ob ein Ei zu wenig drin oder kaputt ist.
Verfolgt man Diskussionen in Social-Media-Kanälen, soll der Routinecheck noch einen zusätzlichen Grund haben: Das Kassenpersonal wolle sichergehen, dass Kunden in den Kartons keine weiteren kleinen Waren verstecken –, um diese mitzunehmen, ohne zu bezahlen. Dazu zählen zum Beispiel Überraschungseier.
Doch was sagen die Discounter und Supermärkte selbst zu dem Routinecheck ihrer Kassiererinnen und Kassierer? t-online hat bei Aldi, Lidl, Netto und Rewe nachgehakt. Doch fast alle Anfragen blieben überraschenderweise unbeantwortet.
Einzig Aldi-Nord teilt uns mit: „Die Eierkartons werden geöffnet, um zu kontrollieren, ob alle Eier vorhanden und nicht beschädigt sind“, so Jana Freund von der Pressestelle des Discounters. Dies sei aber keine Dienstvorschrift. Der Gedanke des Kundenservices stehe im Vordergrund, fügt Freund hinzu.
Ähnlich verfahre das Kassenpersonal, wenn Kunden Zeitungen und Zeitschriften kaufen. „Hier wird kontrolliert, ob zwischen den Seiten keine andere Zeitung oder Zeitschrift steckt.“ Freund erklärt, es könne immer passieren, dass eine Zeitschrift zwischen eine andere rutscht. „Dabei gehen wir nicht davon aus, dass der Kunde die Zeitschrift stehlen möchte.“
Derweil verliert der Einzelhandel jedes Jahr Millionen durch Ladendiebe. Deshalb greifen die Firmen zu mehr oder weniger erfolgreichen Methoden, um Dieben das Handwerk zu legen. Laut der Verbraucherzentrale ist aber nicht alles erlaubt. Dazu zählt die sogenannte Taschenkontrolle. Das heißt konkret: Ein Blick in die Tasche ohne konkreten Verdacht auf Diebstahl stellt einen unzulässigen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht dar.
Dagegen ist der Blick in den Eierkarton gestattet. Und hat sogar noch einen Vorteil: Falls Sie es zuvor vergessen haben, ist es auch Ihre letzte Chance, die Unversehrtheit der Eier zu überprüfen. Sogar mit Zeugen.