Lack zerkratzt, Reifen zerstochen: Dutzende Autos sind in der Nacht Vandalen zum Opfer gefallen. Die Täter zu fassen – meistens aussichtslos. Bleiben Autofahrer auf den Schäden sitzen?
Eine Nacht des Ärgers für viele Autobesitzer in Pforzheim (Baden-Württemberg): Unbekannte haben mindestens 20 Fahrzeuge mutwillig zerkratzt und an weiteren 14 Autos die Reifen zerstochen. Die Täter gingen offenbar planlos vor, zerstörten den Lack im Vorbeigehen und zerstachen die Reifen in einem anderen Stadtteil.
Betroffene Autobesitzer fragen sich dann: Wer kommt für die Kosten solcher mutwilligen Beschädigungen auf? Welche Versicherung greift bei Vandalismus am eigenen Fahrzeug? Alles Wichtige im Überblick.
Spricht man von Schäden durch Vandalismus, sind damit Schäden gemeint, die durch mut- und böswillige Handlungen herbeigeführt wurden:
Diese Art von Schäden sind ausschließlich durch Kaskoversicherungen abgedeckt. Die Haftpflichtversicherung zahlt hier nicht.
Wird das Auto in Brand gesteckt oder werden die Fenster eingeschlagen, übernimmt die Teilkaskoversicherung die Kosten. Für Schäden durch Diebstahl, die eine Teilkaskoversicherung eigentlich abdeckt, kommt aber auch sie in manchen Fällen nicht auf. So muss die Teilkasko selbst dann nicht zahlen, wenn das Auto nach einem gescheiterten Diebstahlversuch aus Frust demoliert wurde.
Das gilt dann als Vandalismus, den die Teilkasko nicht abdeckt. Die Teilkasko kommt nur für Schäden auf, die im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Diebstahl stehen – wie etwa die Beschädigung des Türschlosses.
Doch selbst wer über eine Vollkaskoversicherung verfügt, ist bei Vandalismusschäden nicht unbedingt besser dran: Kommt die Vollkaskoversicherung hierfür auf, muss sich der Fahrzeughalter auf eine höhere Einstufung oder eine höhere Selbstbeteiligung einstellen. Deshalb übernehmen viele Versicherte die anfallenden Kosten selbst, um ihren Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden.
Schutz bietet eine massive Garage. Zudem erhalten Garagenparker meist einen Rabatt von bis zu 15 Prozent des jährlichen Beitrags. Bis zu einem Volumen von 30 Kubikmetern ist meistens keine Baugenehmigung nötig.