Nachzahlung droht
Bürgergeld: Wer übernimmt hohe Nebenkosten?
10.10.2025 – 18:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Bei Bürgergeld-Empfängern übernimmt das Jobcenter angemessene Kosten für Unterkunft und Heizung. Doch was gilt bei einer hohen Nebenkostennachzahlung?
Manche Haushalte erleben am Jahresende eine böse Überraschung: Die Heizkosten steigen, der Energieverbrauch war höher als gedacht und plötzlich flattert eine hohe Nachforderung ins Haus. Besonders Menschen, die Bürgergeld beziehen, kann das schnell überfordern. Doch es gibt klare Regeln, wie mit solchen Nachzahlungen umzugehen ist.
Übernimmt es bereits nur einen Teil der tatsächlichen Kosten, weil diese die Angemessenheitsgrenzen überschreiten, wird es für die Nachzahlung nicht aufkommen. Auch bei Nachzahlungen, die Sie selbst verschuldet haben, dürfen Sie nicht auf Hilfe hoffen. Gleiches gilt, wenn sich die Nachforderung auf einen Zeitraum bezieht, in dem Sie zwar Bürgergeld bezogen haben, inzwischen aber wieder erwerbstätig sind.
Die Stromkosten für Ihre Wohnung übernimmt das Jobcenter allerdings nicht. Die Heizkosten hingegen werden zwar schon vom Amt getragen, aber separat geprüft. Das Jobcenter betrachtet diesen Posten der Betriebskostenabrechnung also getrennt von den kalten Nebenkosten (siehe Infobox).
Damit die Nachforderung übernommen wird, ist entscheidend, dass Betroffene schnell handeln: Reichen Sie die Betriebskostenabrechnung umgehend beim Jobcenter ein und beantragen Sie die Übernahme der Kosten. Denn: Der Antrag muss stets in dem Monat beim Jobcenter eingehen, in dem der Rechnungsbetrag fällig ist. Andernfalls riskieren Sie, dass Sie die Kosten allein tragen müssen.
Es reicht zunächst ein formloser Antrag per E-Mail, um die Frist zu wahren. Eine Beispielformulierung könnte lauten: „Hiermit beantrage ich [Vorname Nachname], geboren am [Geburtsdatum] in [Geburtsort], formlos und fristgerecht die Übernahme der Nebenkostennachforderung gemäß § 22 SGB II.“ Den umfassenden Antrag können Sie später nachreichen.
Das Jobcenter prüft dann, ob die Nachforderung auf eigenem Fehlverhalten beruht. Dazu zählt etwa ein extrem hoher Wasserverbrauch. Kommt es zu diesem Schluss, kann das Jobcenter die Übernahme ablehnen. In solchen Fällen müssten Betroffene den Mehrbetrag aus dem Regelsatz oder aus eigenen Rücklagen zahlen.
Tipp: Sollten äußere Umstände zu ungewöhnlich hohen Nebenkosten geführt haben, etwa ein Wasserschaden, teilen Sie das dem Jobcenter am besten direkt bei der Antragstellung mit.













