Ist ein Angehöriger verstorben, sind tausend Dinge zu erledigen. Dazu gehört auch das Beantragen einer Sterbeurkunde. Doch wer benötigt das Dokument?

Für die Abwicklung einer Erbschaft und allem, was nach einem Sterbefall zu tun ist, benötigen Sie eine Sterbeurkunde. In Deutschland sind die rechtlichen Voraussetzungen zum Erhalt dieses wichtigen Dokuments eindeutig festgelegt. Wir erklären, wer eine Sterbeurkunde bekommt und wofür sie gebraucht wird.

Zunächst wird die Todesmeldung entweder von den Angehörigen, dem Bestatter oder dem medizinischen Personal eingereicht. Anschließend kann das zuständige Standesamt die Sterbeurkunde ausstellen. Antragsberechtigt sind:

Um die Hinterbliebenen zu entlasten, leitet meist der Bestatter die erforderlichen Dokumente an das zuständige Standesamt weiter und übernimmt die Formalitäten. Üblicherweise sind folgende Originaldokumente vorzulegen:

Falls die verstorbene Person verheiratet, geschieden oder verwitwet war, benötigen Sie zusätzlich die Heirats- oder Lebenspartnerschaftsurkunde, ein rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des Ehepartners. Sollte die verstorbene Person minderjährige Kinder hinterlassen haben, ist auch deren Geburtsurkunde erforderlich.

Nach dem Erledigen der Formalitäten gibt der Bestatter die Sterbeurkunde an die Angehörigen weiter. Normalerweise findet dies innerhalb von einer bis zwei Wochen nach dem Todesfall statt.

Die Sterbeurkunde ist nicht nur für administrative und rechtliche Zwecke, sondern auch für sämtliche Vertragspartner wichtig. Mit Versicherungen, Banken, dem Vermieter, dem Mobilfunkanbieter und dem Arbeitgeber müssen verschiedene Angelegenheiten geklärt werden. Als Angehöriger benötigen Sie das Dokument unter anderem, um die Hinterbliebenenrente zu beantragen oder Verträge aufzulösen. Es ist daher empfehlenswert, mehrere beglaubigte Kopien der Sterbeurkunde zu beantragen.

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