Moderne Technik

Wer haftet, wenn der E-Bike-Akku explodiert?

t-online, Lena Kristin Wittland


Aktualisiert am 17.12.2024 – 13:57 UhrLesedauer: 2 Min.

Pedelecs im Test: Im Volksmund oft als E-Bike bezeichnet, unterstützen sie den Fahrer bis 25 km/h Geschwindigkeit per E-Motor beim Treten. (Quelle: ADAC/Ralph Wagner)

Die Vorteile eines E-Bikes überzeugen immer mehr Menschen. Die Risiken, die der verbaute Akku bergen kann, werden dabei oft unterschätzt. Ein Überblick.

Dass der Akku von E-Rollern explodieren kann und zuweilen eine Brandursache darstellt, ist allseits bekannt. Doch auch ein E-Bike-Akku kann explodieren und so Schaden am Rad und der Umgebung verursachen. Wer aber haftet in diesem Fall? Wir klären auf.

Um zu klären, wer bei einer Explosion haftet, ist es zentral, die möglichen Ursachen für eine Explosion zu kennen. Dies sind die fünf wichtigsten Gründe, die dazu führen können:

Bei der Haftung kommt es darauf an, wie die Explosion zustande kam und wer dafür verantwortlich war. Dies können Sie anhand der oben genannten Gründe überprüfen.

Folgende Möglichkeiten gibt es:

Grundsätzlich gilt es, mit einem überlegten Kauf, einer professionellen Wartung und sachgemäßen Nutzung einer Explosion vorzubeugen. Da es bei Akkus jedoch immer wieder zu Schäden kommen kann, könnten Sie sich auch zu Versicherungen wie einer Privathaftpflichtversicherung, Gebäudeversicherung oder einer Fahrradversicherung informieren, die bei Kosten im Falle von Schäden potenziell greifen.

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