Kurz vor dem 100-jährigen Jubiläum kann ein deutsches Traditionsunternehmen aufatmen: Umeta konnte vor einer Insolvenz gerettet werden. So geht es nun weiter.

Das Bielefelder Traditionsunternehmen Umeta, bekannt als Weltmarktführer für Schmiernippel, konnte nach einer „spektakulären Insolvenz“ gerettet werden. Ende 2023 meldete das Unternehmen Insolvenz an – kurz vor dem 100-jährigen Jubiläum. Nun vermeldet der Insolvenzverwalter ein seltenes Happy End: Ein junges, familiengeführtes Unternehmen aus Lippstadt übernimmt den Betrieb. Das berichtet der „Westfälische Anzeiger“.

Ende letzten Jahres konnte Umeta die Löhne und Gehälter der Mitarbeiter nicht mehr bezahlen. Laut Insolvenzverwalter Yorck Tilman Streitbörger lag das an der stark rückläufigen Auftragseingänge. Umeta stellt unter anderem Schmiernippel für Maschinen und Anlagen her und ist in diesem Bereich nach eigenen Angaben Weltmarktführer.

„Der Geschäftsführer Frank Maser hat wirklich alles versucht, um die Insolvenz abzuwenden“, sagte Streitbörger dem „Westfälischen Anzeiger“. Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ging die Produktion zunächst weiter.

Seine Zuversicht war berechtigt: Einerseits konnte Umeta im vergangenen halben Jahr das Geschäft erfolgreich weiterführen, andererseits kaufte das Familienunternehmen Wiggentech aus Lippstadt den Traditionsbetrieb auf. „Durch die übertragende Sanierung bleiben 79 der ursprünglich 87 Arbeitsplätze bei der Umeta erhalten. Für ausgeschiedene Mitarbeiter ist mit einer Auffanggesellschaft gesorgt“, so Streitbörger.

Die Geschäftsführung der Umeta übernimmt Michael Wiggen, Inhaber und Geschäftsführer der Wiggentech. „Das gesamte Team hat uns mit offenen Armen empfangen. Wir freuen uns schon darauf, in zwei Jahren gemeinsam das 100-jährige Umeta-Jubiläum zu feiern“, teilt er mit.

Der bisherige Geschäftsführer Frank Maser, Enkel des Unternehmensgründers, wird künftig als externer Vertragspartner den Vertrieb von Umeta-Produkten in Nordamerika übernehmen. Die Umeta of America war von der Insolvenz der deutschen Muttergesellschaft nicht betroffen.

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