Steuertipps

Welche Steuerklasse haben Selbstständige? Ein Überblick


Aktualisiert am 26.05.2025 – 09:00 UhrLesedauer: 2 Min.

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Die sechs Steuerklassen gelten für Selbstständige nur bedingt. (Quelle: Prostock-Studio/getty-images-bilder)

Wer sich selbstständig macht, muss viel beachten. Auch die Steuerklasse ist ein Thema. Wir zeigen Ihnen, was hier richtig ist.

Für Arbeitnehmer existiert in Deutschland ein System aus sechs Steuerklassen. Abhängig vom Familienstand, der Einkommenshöhe und der Anzahl der Arbeitsverhältnisse kommt eine dieser Steuerklassen zur Anwendung. Aber wie ist das bei Selbstständigen? Hier erfahren Sie die Antwort.

Selbstständige zahlen auf ihre Gewinne keine Lohnsteuer, sondern Einkommensteuer. Dementsprechend gibt es für Selbstständige keine Lohnsteuerklassen, in die sie sich einsortieren könnten.

Es kommt allerdings häufig vor, dass ein Angestellter seinem Arbeitgeber treu bleibt und seine Geschäftsidee erst einmal im Nebenerwerb testet. Wenn Sie neben Ihrer Selbstständigkeit Ihre nicht selbstständige Tätigkeit fortführen, gelten für diese Arbeit dieselben lohnsteuerrechtlichen Bedingungen wie bisher.

Wenn Sie sich neben Ihrer Selbstständigkeit zur finanziellen Absicherung einen Nebenjob suchen, bleibt Ihr Lohn bis zur Grenze von 556 Euro monatlich steuer- und sozialabgabenfrei, sofern Sie auf Ihre Rentenversicherungspflicht verzichten.

Abhängig von der Höhe des zu versteuernden Gewinns, den Sie mit Ihrer selbstständigen Tätigkeit erwirtschaften, wird Einkommenssteuer fällig. Vom Umsatz werden sämtliche Betriebsausgaben sowie die Sonderausgaben abgezogen. Unter anderem verringern die Kosten für Ihre Krankenversicherung und Ihre private Altersvorsorge die Höhe des zu versteuernden Einkommens.

Der Grundfreibetrag steigt jedes Jahr und liegt 2025 bei 12.096 Euro. Liegt Ihr Gewinn unterhalb dieses Freibetrags, zahlen Sie keine Einkommensteuer. Für höhere Einkommen gilt ein Steuersatz zwischen 14 und 45 Prozent, der mit zunehmendem Einkommen progressiv ansteigt. Außerdem können Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag anfallen.

Zudem hängt die individuelle Besteuerung davon ab, ob Sie als Gewerbetreibender oder Freiberufler selbstständig sind. Gewerbetreibende in Einzelunternehmen oder Personengesellschaften zahlen ab einem Gewinn von 24.500 Euro neben der Einkommensteuer auch Gewerbesteuer, während Freiberufler nicht der Gewerbesteuer unterliegen.

Sind Sie angestellt, werden von Ihrem Bruttolohn neben der Lohnsteuer auch Sozialabgaben für die Renten- und Krankenversicherung abgezogen.

Selbstständige unterliegen dieser Sozialversicherungspflicht nicht und müssen sich demnach selbst um den passenden Versicherungs- und Vorsorgeschutz kümmern. Dabei besteht die Wahl zwischen einer gesetzlichen oder privaten Versicherung.

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