Flaggen privat am Fenster oder Balkon hissen – das darf grundsätzlich jeder? Weit gefehlt. Hier gibt es einige Regeln zu beachten.

Sie hängen in Fenstern, an Balkons oder schmücken Schrebergärten: Flaggen. Mal ist es die Deutschlandflagge während der Fußball-EM oder -WM, mal der Jolly Roger, besser bekannt als Piratenflagge, oder auch die Flagge vom Lieblings-Fußballverein.

Aber ist es immer erlaubt, einfach so privat eine Flagge zu hissen? Welche Farben, Symbole und Motive sind erlaubt – und welche nicht? Folgende Regeln sollten Sie beachten, um Streit mit dem Nachbarn oder Vermieter oder gar eine polizeiliche Anzeige zu vermeiden.

Mieter dürfen an ihren Fenstern oder an ihrer Balkonbrüstung, die zu ihrer Wohnung gehören, eine Flagge hissen – „zumindest solange diese keine strafbaren beziehungsweise beleidigenden Inhalte oder Abzeichen zeigt“, sagt Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund auf Anfrage von t-online.

Dennoch kann der Vermieter über den Mietvertrag konkrete Vorgaben machen. „So kann er aus optischen Gründen vorgeben, dass keine Beflaggung auf dem Balkon erlaubt ist“, erklärt Hartmann.

Wer eine entsprechende Halterung anbringen möchte, sollte darauf achten, nicht die Bausubstanz zu beschädigen. Es empfiehlt sich, vorher den Vermieter zu fragen.

Zudem darf die Flagge dem Nachbarmieter nicht die Sicht nehmen oder gar dessen Balkonpflanzen beschädigen. Ferner sollte die Flagge sicher befestigt sein, damit diese nicht heruntergeweht wird und Fußgänger gefährdet.

Hausbesitzern ist es grundsätzlich gesetzlich erlaubt, einen Fahnenmast auf ihrem Grundstück, etwa im Garten, aufzustellen und daran Flaggen zu hissen – auch wenn es dem Besitzer des Nachbargrundstücks nicht gefällt. Wer einen Mast aufstellen möchte, sollte sich aber vorher bei den zuständigen Behörden über etwaige Vorschriften erkundigen.

In einigen Bundesländern bedarf es für das Aufstellen eines Fahnenmastes eine Genehmigung. Ist dieser jedoch kleiner als 10 Meter, ist das Aufstellen oft genehmigungsfrei. Neben der Größe spielt jedoch auch die gehisste Fahne eine Rolle, ob eine Erlaubnis vorliegen muss oder nicht. Denn ist auf der Fahne beispielsweise Werbung für ein Unternehmen oder eine Marke abgebildet, besteht eine Genehmigungspflicht. Die Genehmigung erhalten Sie bei dem Bauamt Ihrer Kommune oder Gemeinde.

Anders sieht es im gepachteten Schrebergarten aus: Gartenbesitzer sollten unbedingt vorher das Einverständnis des Vermieters einholen.

Es gibt allerdings Flaggen, für die beispielsweise in Gerichtsurteilen geklärt werden musste, ob diese privat gehisst werden dürfen oder nicht. Vermieter können manche Flaggen verbieten, müssen aber einen guten Grund dafür haben.

Das häufige Vermieterargument „optische Beeinträchtigung des Hauses“ dürfte in erster Linie dann ziehen, wenn die hochwertige Immobilie direkt an einem Boulevard liegt, nicht wenn der Balkon zum Hinterhof zeigt.

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