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Welche Fahrer bis 19. Januar handeln müssen

wochentlich.deBy wochentlich.de15 Januar 2026Keine Kommentare2 Mins Read
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Welche Fahrer bis 19. Januar handeln müssen
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Wichtige Frist läuft ab

Warum der kommende Montag für Autofahrer wichtig ist


Aktualisiert am 15.01.2026 – 07:00 UhrLesedauer: 2 Min.

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Führerschein-Umtausch im Stufenplan: Wer die Frist verpasst, riskiert zwar kein Fahrverbot, dafür aber Ärger bei der Kontrolle. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-tmn/dpa-bilder)

Am 19. Januar läuft die nächste Führerschein-Frist ab. Wer jetzt umtauschen muss, warum plötzlich das Ausstellungsjahr zählt und welche Folgen ein verpasster Termin wirklich hat: Alles Wichtige auf einen Blick.

Bis 2033 müssen alle alten Führerscheine in Deutschland ausgetauscht werden. Nun steht der nächste Stichtag bevor. Bis zum 19. Januar 2026 müssen alle zwischen 1999 und 2001 ausgestellten Dokumente umgetauscht werden. Damit entscheidet erstmals nicht mehr das Geburtsjahr des Fahrers, sondern das Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Die EU schreibt einen einheitlichen, fälschungssicheren Führerschein mit biometrischem Foto vor, der digital erfasst wird, um Missbrauch zu verhindern. Seit dem 19. Januar 2013 werden solche Modelle ausgegeben, ältere Versionen müssen nach und nach verschwinden.

Damit die Fahrerlaubnisbehörden und die Bundesdruckerei nicht im Antragschaos versinken, erfolgt der Umtausch nach einem Stufenplan. Wer möchte, kann jederzeit freiwillig umsteigen – für rund 25 Euro.

Wer einen Führerschein aus den Jahren 1999 bis 2001 besitzt, muss ihn spätestens bis zum 19. Januar 2026 erneuern. Danach setzt sich die Staffelung bis 2033 fort, insbesondere für Dokumente, die kurz vor der Einführung des neuen Formats ausgegeben wurden. Für vor 1953 Geborene gilt allein die Endfrist am 19. Januar 2033.

Ab 2028 laufen zudem erstmals die neuen EU-Führerscheine ab, da diese nur 15 Jahre gültig sind. Dies betrifft die Dokumente, nicht die Fahrerlaubnis.

Der ADAC beruhigt: Die Fahrerlaubnis bleibt bestehen. Wer nach Ablauf der Frist mit einem alten Führerschein unterwegs ist, begeht lediglich eine Ordnungswidrigkeit, aber keine Straftat. In Deutschland wird dafür ein Verwarnungsgeld von 10 Euro fällig.

Im Ausland kann es anders aussehen. Auch dort drohen Bußgelder, die unter Umständen deutlich höher ausfallen können. Probleme können auch mit Mietwagenfirmen auftreten, die einen gültigen EU-Führerschein verlangen: Unter Umständen bekommen Sie kein Auto.

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