Im Rechnungswesen werden Anlagen differenziert betrachtet. Die Sachanlage ist häufig ein Begriff, aber wissen Sie, was dahinter steckt? Ein Überblick.

Sachanlagen haben verschiedene Eigenschaften, anhand derer sie erkennbar sind. Es handelt sich um Unternehmenseigentum, die Anlagen bleiben dauerhaft und sind für den Betrieb erforderlich. Aber was gehört zu den Sachanlagen und welche Besonderheiten gibt es? Wir klären auf.

Das Rechnungswesen zählt materielle Vermögenswerte zu den Sachanlagen, wenn Sie die nachfolgenden drei Bedingungen erfüllen:

Die Sachanlage steht auf einer Stufe mit immateriellen Vermögenswerten und Finanzanlagen. Alle drei Punkte werden dem Anlagevermögen zugeordnet. In der Bilanz finden Sie diese auf der Aktivseite. Die Sortierung erfolgt dabei immer anhand Wiederverkäuflichkeit: Was an letzter Stelle steht, lässt sich am einfachsten aufgeben.

Das Handelsgesetzbuch schreibt mit Paragraf 266 eine exakte Gliederung der Bilanz vor und macht Vorgaben zur Strukturierung. Sachanlagen werden gemäß der gesetzlichen Vorgaben in vier Untergruppen aufgeteilt:

Grob zusammengefasst gehören Immobilien und Grundstücke ebenso zu den Sachanlagen wie Fahrzeuge, die für den Betrieb des Unternehmens notwendig sind. Auch Maschinen und bauliche Anlagen fallen unter diese Rubrik.

Bei kurzfristigen Sachanlagen handelt es sich um Positionen, die schnell abgeschafft werden können. Sie werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Einnahme definiert. Ein typisches Beispiel für eine kurzfristige Sachanlage ist das Firmeninventar.

Langfristige Sachanlagen zählen als „Anlagevermögen“. Sie lassen sich per Definition nicht innerhalb eines Jahres zu Geld machen. Die Kosten solcher Anlagen müssen auf die Nutzungsjahre aufgeteilt werden. Das typische Beispiel einer langfristigen Sachanlage ist die Produktionsmaschine.

Bei der Rechnungslegung werden kurz- und langfristige Sachanlagen gesondert voneinander betrachtet. Je nach Marktliquidität erfolgt die Platzierung in der Bilanz ganz oben (schwer verkäuflich, zum Beispiel Immobilien) oder ganz unten (leicht verkäuflich, etwa bewegliches Inventar, Fahrzeuge).

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